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Haushalt

Kosten der Straßenbeleuchtung der Stadt Osterode am Harz

Dr. Wolfgang Wegener (FWG) im Finanzausschuss zum Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (Redemanuskript)

Einwohnerbezogene Kennziffervergleiche

Anrede,

das Rechnungsprüfungsamt (RPA) macht in seinem Bericht über das Jahr 2003 Anmerkungen zu den Kosten der Straßenbeleuchtung, u. a. wird vorgeschlagen, Überlegungen anzustellen, mittelfristig die im Eigentum der Harzenergie (Energieversorger, an dem die Stadt Osterode Anteile hält) befindlichen Beleuchtungsanlagen wieder in das Eigentum der Stadt zu überführen.

Ich führe seit meiner Haushaltsrede vom 25. Januar 2001 Haushaltsvergleiche mit der Stadt Herzberg durch und habe erstmals in meiner Etat-Rede vom 26. Februar 2004 und dann nochmals in meiner Etat-Rede vom 24. Februar 2005 auf mögliche Einsparpotentiale hingewiesen und gebeten, diesen Dingen im Gespräch mit Herzberg nachzugehen. Dies ist für mich erkennbar noch nicht geschehen. Ich habe daher eine Ratsanfrage gestellt, die heute beantwortet wird, und nutze die Ergebnisse zu einem Kennziffernvergleich, der - wie ich meine - zu überaus beeindruckenden Ergebnissen führt.

Datenlage

Datengrundlage der folgenden Analyse sind die Haushaltspläne der Stadt Osterode (25 024 Einwohner) und der Stadt Herzberg (15 029 Einwohner), die Antwort auf eine Anfrage zur Straßenbeleuchtung, die ich im Februar im Finanzausschuss gestellt habe, der Bericht des RPA sowie die statistischen Informationen 2004/2005 des Landkreises Osterode. Die Kosten werden in den Haushaltsplänen aufgegliedert in Unterhaltung der Anlage (z. B. die Anschaffung) und den Betrieb der Anlage (z. B. die Stromkosten)
Osterode Herzberg Osterode Herzberg
€/EW€/EW
Unterhaltung der Anlage461 00028 00018,421,86
Betrieb der Anlage308 00070 000 12,304,66
Zuschuss 768 00095 00030,716,32
Tabelle 1: Kosten und spezifische Kosten pro Einwohner (EW) der Straßenbeleuchtung aus den Verwaltungshaushalten der Städte Osterode und Herzberg

Hinsichtlich der Unterhaltung der Anlage sind die Kosten nicht ohne weiteres vergleichbar. In Herzberg gehört die Anlage der Stadt, in Osterode der Harzenergie, die dafür von der Stadt ein Entgelt erhält. Da der Haushalt in Herzberg noch kameralistisch geführt wird, sind dort die Kapitalkosten nicht erfasst, während diese in Osterode im Entgelt an Harzenergie enthalten sind. Um zumindest die Abschreibungen näherungsweise zu berücksichtigen, wurden die Kosten der Unterhaltung der Anlage in Herzberg (im Verwaltungshaushalt) um die Investitionskosten im Mittel der letzten drei Jahre aus dem Vermögenshaushalt erhöht (41 667 Euro). Davon abgezogen wurden die von den Herzberger Einwohnern gezahlten Straßenausbaubeiträge (40 bis 50 % der Herstellungskosten der Beleuchtungseinrichtungen) und Erschließungsbeiträge (entsprechend 90 % bei erstmaliger Errichtung) ebenfalls im Mittel der letzten drei Jahre (17 365 Euro), so dass die Kosten der Unterhaltung in Herzberg um 24 302 Euro erhöht wurden. Damit ergibt sich folgender Kennziffernvergleich:

Osterode Herzberg Osterode Herzberg
€/EW€/EW
Unterhaltung der Anlage 461 00052 30218,423,48
Betrieb der Anlage308 00070 00012,304,66
Zuschuss768 000 119 30230,717,94
Tabelle 2: Wie Tabelle 1, aber mit näherungsweiser Berücksichtigung der Abschreibungen der Anlage in Herzberg

Daraus ergibt sich ein maximal erschließbares Einsparpotential im Vergleich zu Herzberg von 569 796 Euro entsprechend 74 %, d. h., einwohnerbezogen sind die Kosten für die Straßenbeleuchtung (ohne Berücksichtigung der kalk. Zinsen) in Osterode fast 4 (3,9) mal höher als in Herzberg.

Analyse Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage

Beim Betrieb der Anlage (Stromverbrauch in Osterode 1 803 663 kWh entsprechend 411 kWh pro Straßenlampe, Stromverbrauch in Herzberg 650 000 kWh entsprechend 314 kWh pro Straßenlampe) ergibt sich dabei ein max. Einsparpotential von 191 434 Euro.

Die Gründe können in der Zahl der Straßenlampen liegen sowie in den Betriebskosten pro Straßenlampe. Osterode hat 4384 Straßenlampen, Herzberg hat 2073 Straßenlampen (davon 1425 in der Kernstadt).

Die jährlichen Kosten für den Betrieb pro Straßenlampe betragen somit 33,77 Euro Herzberg und 70,26 Euro in Osterode. Damit liegen die Kosten für den Betrieb pro Jahr und Lampe in Osterode um den Faktor 2 (2,1) höher als in Herzberg. Einsparpotential hieraus: 159 972 Euro.

Pro Einwohner gibt es in Herzberg 0,14 Straßenlampen, in Osterode 0,18 Straßenlampen. Einsparpotential somit 932 Straßenlampen entsprechend 21 %. Einsparpotentiale ergeben sich daraus sowohl für den Betrieb der Anlage als auch für deren Unterhaltung.

Analyse Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage

Bei der Unterhaltung der Anlage ergibt sich ein Einsparpotential von 373 859 Euro (abzgl. kalk. Zinsen für die Anlage).

Pro Straßenlampe ergeben sich Kosten bei der Unterhaltung der Anlage von 105,16 Euro pro Jahr, in Herzberg 25,23 Euro pro Jahr. Damit liegen die Unterhaltungskosten pro Straßenlampe in Osterode um den Faktor 4 (4,2) höher als in Herzberg.

Rechnet man dabei die der Stadt Herzberg zufließenden Straßenausbaubeiträge und Erschließungsbeiträge (17 365 Euro im Mittel der letzten drei Jahre) heraus, so betragen in Herzberg die Kosten für die Unterhaltung der Anlage 34 937 Euro (statt 52 302 Euro), so dass die Kosten der Unterhaltung der Anlage pro Straßenlampe (ohne Straßenausbaubeiträge und Erschließungsbeiträge) in Herzberg 16,85 Euro und in Osterode 105,16 Euro betragen. Dabei ist Osterode im Vergleich zu Herzberg also sogar um den Faktor 6 (6,2) teurer. Da der Stadt Osterode Straßenausbaubeiträge und Erschließungsbeiträge für die Straßenbeleuchtung entgehen (die Anlage gehört ja Harzenergie), ist dies auch die eigentliche Vergleichszahl.

Das RPA weist auf die Konditionen hin, zu denen Harzenergie die Anlage für die Stadt betreibt und unterhält. Danach erhält Harzenergie erstattet den Materialaufwand zzgl. 15 %, die Lohnkosten zzgl. 120 %, die Rechnungsbeträge Dritter zzgl. 2 %, sowie einen 4 % Unternehmerzuschlag auf die Gesamtsumme und MWSt.

Zusammenfassung

Angesichts dieser Konditionen und dieser im Vergleich zu Herzberg doch wesentlich höheren Kosten stimme ich dem RPA zu, dass darüber nachgedacht werden sollte, den Vertrag mit Harzenergie über die Unterhaltung der Lampen zu kündigen und die Anlage Zug um Zug wieder in das Eigentum der Stadt zu bringen. Erforderlich dazu ist eine Ermittlung des Kaufpreises und eine saubere Ermittlung der kalkulatorischen Kosten sowie der Personalkosten. Ich bitte darum, dies zu tun und hier über das Ergebnis zu berichten. Angesichts der enormen Kostenunterschiede scheint mir eine Prüfung dieser Frage sehr lohnenswert. Dabei könnten z. B. die wegfallenden Erstattungen an Harzenergie für die Unterhaltung der Anlage (z. Zt. 461 000 Euro jährlich) gegenübergestellt werden den Kosten für einen Kredit zur Übernahme der Anlage mit z. B. 4 % Tilgung (bei 25 Jahren Abschreibung für eine Straßenlampe) und den weiteren Kosten (z. B. Personal). Mindestens aber sollte darüber nachgedacht werden, Neuanlagen, für die Straßenausbaubeiträge und Erschließungsbeiträge möglich sind, von vorneherein in Eigentum der Stadt zu nehmen. Das entspricht im übrigen auch der üblichen Praxis unserer Nachbarkommunen.

Ich erwarte ferner, dass z. B. durch einen Vergleich der Beleuchtungszeiten, der Stromtarife, der Personalkosten usw. die Frage beantwortet wird, warum die Betriebskosten pro Straßenlampe in Osterode doppelt so hoch sind wie in Herzberg und dass über das Ergebnis hier berichtet wird. Diese Prüfung wird nur im Gespräch mit Herzberg möglich sein, worum ich dringend bitte. Da Herzberg meines Wissens ab 2007 die Doppik einführt, sind spätestens dann auch die Kapitalkosten direkt mit Osterode vergleichbar

(Erkenntnisfördernde Anmerkungen können Sie hier an den Autor mailen.).

Anmerkung: Ich bedanke mich für folgende Information: Kosten des Mastes einer Straßenlampe ca. 500 Euro, Abschreibungsfrist 50 Jahre, Kosten Beleuchtungskörper ca. 300-500 Euro, Abschreibungsfrist 25 Jahre. Kapitalkosten pro Lampe somit ca. 40-50 €/a.

Dr. Wolfgang Wegener (FWG) am 29. 6. 2006 im Rat zum Teilaspekt "Straßenbeleuchtung" im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Osterode am Harz für das Haushaltsjahr 2004 (→ Tagebucheintrag)

Nicht 200 000 Euro pro Jahr verschenken

Anrede,

ich möchte kurz auf den Aspekt Straßenbeleuchtung eingehen, den das RPA im Schlussbericht 2004 im Rahmen einer Einzelprüfung untersucht.

Ich hatte im Finanzausschuss am 5. Oktober 2005 einen Kennziffervergleich der Kosten der Straßenbeleuchtung in den Städten Herzberg und Osterode angestellt, aus dem sich im Vergleich der Haushalte beider Städte ergab, dass wir einwohnerbezogen etwa viermal teuerer sind als Herzberg und auf ein Einsparpotenzial von 570 000 Euro geschlossen, und zwar 191 000 Euro beim Betrieb der Anlage und 380 000 Euro bei der Unterhaltung der Anlage.

Ich hatte seinerzeit um zwei Dinge gebeten,, nämlich zum einen darum, durch einen Vergleich der Beleuchtungszeiten, der Stromtarife, der Personalkosten usw. die Frage zu beantworten, warum die Betriebskosten pro Straßenlampe in Osterode doppelt so hoch sind wie in Herzberg und über das Ergebnis zu berichten. Dies hat die Verwaltung in der letzten Sitzung des Finanzausschusses getan, dabei hat sich nach Gesprächen mit Herzberg und Harzenergie ergeben, dass die Kosten für den Betrieb der Anlage in Herzberg und Osterode gemäß den kameralistischen Haushaltsansätzen nicht ohne weiteres vergleichbar sind. So werden z. B. in Osterode in Gegensatz zu Herzberg auch Ampelanlagen über die Straßenbeleuchtung abgerechnet, die Beleuchtung hervorgehobener Gebäude wie z. B. Kornmagazin und Alte Burg, Parkplätze usw... Der Bürgermeister hat im Finanzausschuss darüber informiert, welche konkreten Einsparungen in diesen Gesprächen mit Harzenergie ermittelt und bereits aktiviert wurden. Angesichts scheinbar stetig steigender Strompreise können wir nun zumindest hoffen, dass unsere Kosten hier wenn schon nicht sinken, so doch mindestens konstant bleiben.

Es geht mir heute aber um die zweite Frage, die ich gestellt hatte: Die Straßenbeleuchtungsanlage in Herzberg ist im Besitz der Stadt, die in Osterode gehört Harzenergie, die dafür von uns ein Entgelt z. B. für den Kapitaldienst erhält. Was wäre günstiger, hatte ich gefragt, die Anlage weiter im Eigentum von Harzenergie zu belassen oder die Anlage wieder in unser Eigentum zu bringen und dafür dann den entsprechenden Kredit zu bedienen.

Diese Frage wurde leider nicht von der Stadtverwaltung beantwortet. Hinweise auf die Beantwortung dieser Frage finden sich allerdings im heute auf der Tagesordnung stehenden Schlussbericht 2004 des RPA. In einer - wie ich finde - akribischen Rechnung stellt das RPA folgenden Sachverhalt dar: Der Rückkauf der Straßenbeleuchtungsanlage zum Buchwert würde 2,23 Mio. Euro kosten, der Kapitaldienst für den entsprechenden Kredit betrüge dann 206 000 Euro. Der Kapitaldienst incl. MWSt (bekanntlich bald 19 %), den wir Harzenergie bezahlen, betrug dagegen 2005 408 000 Euro, also fast doppelt so viel. Einsparpotenzial hieraus gut 200 000 Euro, und diese Einsparung würde niemandem weh tun, da sie ausschließlich in den Büchern stattfinden würde.

Ich denke, diese Aussage des RPA kann nicht einfach so stehen bleiben. Ich erwarte hierzu eine Stellungnahme der Verwaltung. Ich gehe davon aus, dass niemand in der Stadt, schon gar nicht die Verwaltung, 200 000 Euro jährlich zu verschenken hat. Der Hinweis, die Übertragung der Straßenbeleuchtung auf Harzenergie sei Bestandteil des 2001 abgeschlossenen Konzessionsvertrages, der auf 20 Jahre läuft, möchte ich nachvollziehen können. Mir liegt lediglich der Konzessionsvertrag von 1993 vor, in dem es in § 7 "Öffentliche Beleuchtung" heißt: "Die Stadt überträgt WKO den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen. Einzelheiten sind gesondert vereinbart". Auch diese gesonderten Vereinbarungen, jetzt ja mit dem Rechtsnachfolger von WKO, der Harzenergie, würde ich gerne durch eigenen Augenschein nachvollziehen können, und zwar jetzt schon und nicht erst, wenn die FWG nach der nächsten Wahl wieder Fraktionsstatus und damit Akteneinsichtsrecht aus eigener Kraft hat. Dieser Wunsch dürfte ja wohl auch verständlich sein. Nachdem ich mich so viele Jahre mit dieser Materie beschäftigt habe und mich schon kurz vor dem Ziel sah, bin ich natürlich ganz gespannt und würde diese beiden Verträge gern jetzt schon sehen.

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