UN-Abkommen gegen Korruption (UNCAC) und Strafrechtsübereinkommen des Europarats - Stand der Ratifizierung
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UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) - Stand der Ratifizierung

Dr. Wolfgang Wegener in der heutigen Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Leserbrief)

Korruption - Deutschland wird zur Lachnummer

Zum Artikel von Günter Bannas "Die Kehrseite der absoluten Unbestechlichkeit" (F.A.Z. vom 27. April)

Die Praxis der Parteien, ihre Parteitage durch Wirtschaft und Industrie sponsern zu lassen, scheint als Geschäftsmodell auszudienen. Ganze Hallen seien beim SPD-Parteitag im letzten Jahr in Dresden leer geblieben, womöglich, weil der Absturz der SPD auf 23 Prozent, der Verweis in die Opposition und die Einflusslosigkeit der SPD im Bundesrat derartige Investments für die Sponsoren nicht mehr lohnenswert erscheinen ließen.

"Manche Sozialdemokraten wollen sich dies merken - für den Fall ihrer späteren Rückkehr an die Regierung". Dank an Günter Bannas für derlei Einblicke in das politische Innenleben unserer Republik, denn so denken offenbar auch andere ("Rent a Rüttgers"). Von "absoluter Unbestechlichkeit" deutscher Politiker allerdings kann bis auf Weiteres keine Rede sein, auch wenn von den gut 220 000 deutschen Abgeordneten in Bund, Ländern und Kommunen seit 1994 erst ein Einziger rechtskräftig wegen Abgeordnetenbestechung verurteilt wurde (zuvor war Abgeordnetenbestechung straffrei). Der Abgeordnete einer Gemeinde hatte seine Stimme per schriftlichem Vertrag verkauft. Auf Gemeindeebene dürften auch die meisten Attacken erfolgen. Dafür spricht die schiere Zahl der dort ehrenamtlich tätigen politischer Akteure und die Vielzahl potentieller Gelegenheiten bei Auftragsvergaben.

Trotz dieser massiven Korruptionsgefahren ist Deutschland eines der letzten Länder, in denen Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten in Bund, Ländern und Kommunen praktisch straffrei gestellt ist. So dringt die beim Europarat angesiedelte Staatengruppe gegen Korruption (Greco) in dem im Dezember 2009 publizierten Evaluationsbericht darauf, die rechtlichen Vorkehrungen des Paragraphen 108 e des deutschen Strafgesetzbuches (Abgeordnetenbestechung) hinsichtlich der Bestrafung aktiver und passiver Bestechung von Abgeordneten auszuweiten und sie in Einklang mit Art. 4 des Strafrechtsübereinkommens über Korruption vom 27. 1. 1999 zu bringen.

Deutschland hat dieses Abkommen wie auch die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) vom 31. Oktober 2003 zwar unterzeichnet, kann aber beide Abkommen nicht ratifizieren, da die nationalen Regeln zu lax sind. Lediglich 20 von 140 Unterzeichnerstaaten haben UNCAC bis heute noch nicht ratifiziert: Thailand, Syrien, Swaziland, Sudan, Saudi-Arabien, Neuseeland, Nepal, Myanmar (Birma), Liechtenstein, Japan, Irland, Indien, Guinea, Tschechien, Elfenbeinküste, Komoren, Bhutan, Barbados und Bahrein. Ach ja, und Deutschland. Das Abkommen des Europarates (45 Staaten) haben lediglich 6 Staaten noch nicht ratifiziert.

Deutschland wird hinsichtlich der Regeln zur Bekämpfung politischer Korruption zunehmend zur Lachnummer. Schande über die Bundestagsabgeordneten, die dies ändern könnten.

Dr. Wolfgang Wegener, Osterode am Harz

(Text in der von der F.A.Z. sorgfältig redigierten Fassung)

7. Oktober 2014

Zum Stand der Ratifizierung

Mittlerweile haben weitere Unterzeichnerstaaten das Abkommen der UN ratifiziert: Liechtenstein (8. Juli 2010), Bahrein (5. Oktober 2010), Thailand (1. März 2011), Nepal (31. März 2011), Indien (2. Mai 2011), Irland (9. November 2011), Swaziland (24. September 2012), Elfenbeinküste (25. Oktober 2012), Myanmar (20. Dezember 2012), Saudi-Arabien (29. April 2013), Guinea (29. Mai 2013), Tschechien (29. November 2013) und Sudan (5. September 2014) ratifiziert. Es verbleiben von den 140 Erstunterzeichnerstaaten somit 6 Staaten, die noch nicht ratifiziert haben: Deutschland, Japan, Neuseeland, Syrien, Bhutan und Barbados (Liste zum Stand der Ratifizierung).

26. November 2014

Ratifizierung

Am 12. November hat Deutschland UNCAC ratifiziert. Offensichtlich finden bei der UN keine Kontrollen statt, ob die zugrundeliegenden Gesetze überhaupt wirksam sind?

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