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Tagebuch

Resolution zum Erhalt der RBB - Buslinie Osterode-Schwiegershausen

Dr. Wolfgang Wegener (FWG) im Rat der Stadt Osterode (Redemanuskript)

Überflüssig, fehlerhaft und kontraproduktiv

Anrede,

Vorbemerkung: Nach unserem Verständnis sollte man vorher interfraktionell miteinander sprechen, wenn man beabsichtigt, durch die Verabschiedung einer Resolution ein gemeinsames Anliegen zu verstärken. Das ist nicht geschehen, mit der FWG-Fraktion wurden im Vorfeld dieser Resolution keinerlei Gespräche geführt, und das merkt man dieser Resolution auch an.

Unserer Auffassung nach würde der Stadtrat Osterode bei Annahme dieser Resolution den Versuch unternehmen, sich zum Vorreiter einer Entwicklung zu machen, die bereits weit fortgeschritten ist. Wir werten diese Resolution als überflüssig, fehlerhaft und wenn ich die Initiatoren dieser Resolution überschätzen würde, würde ich sie sogar für kontraproduktiv halten.

In der Resolution wird festgestellt, mit der Umsetzung der Pläne der Regionalbus Braunschweig (RBB), die Linie 464 evtl. zum 1.1.2001 einzustellen, "würde die Ortschaft Schwiegershausen völlig vom ÖPNV abgeschnitten". Das ist so nicht richtig, denn es gibt ja noch andere Verkehrsunternehmen im Landkreis, z. B. die Kreisverkehrsbetriebe (KVB). Soweit mir bekannt ist, wird über diese Problematik seit geraumer Zeit beim Landkreis mit den Verkehrsunternehmen verhandelt. Hinsichtlich des Ausgangs dieser Gespräche besteht Anlass zum Optimismus - das ist zumindest mein Eindruck. Warum wird der Landkreis - der ja Adressat dieser Resolution ist, mit der Formulierung gegen das Schienenbein getreten, er sei durch seine längerfristige Lizenzvergabe in bezug auf den Schülertransport nicht ganz unschuldig an dieser "neuen" Situation? Wir beziehen uns im folgenden auf eine Mitteilung des Landrates in der öffentlichen (!) Sitzung des Kreistages am 16. 10. 2000. Der mit den KVB geschlossene Vertrag hinsichtlich des Schülerverkehrs hätte 1999 erstmals gekündigt werden können; es ging also nicht um eine Lizenzvergabe. Da der Erwerber der KVB eine Option aus dem mit dem Landkreis geschlossenen Kaufvertrag in Anspruch nahm, auch die Gebäude zu erwerben, die sonst zu einer Investitionsruine des Landkreises zu werden drohten, ist dem Käufer die Kündigungsfrist um 4 Jahre verlängert worden, um ihm zumindest eine teilweise Abschreibung zu ermöglichen. Konzessionen können auch für 8 Jahre erteilt werden. Am 18. 12. 1997 wurde der Nahverkehrsplan in der Verbandsversammlung einstimmig beschlossen. Dort heißt es auf S. 180: "Folgende Maßnahmenvorschläge sollen im Rahmen der eigenwirtschaftlichen Leistungen möglichst zum Fahrplanwechsel 1998 umgesetzt werden; die Prüfung erfolgt durch den ZVSN in Zusammenarbeit mit der jeweils bedienenden Verkehrsunternehmen... Integration des Freigestellten Schülerverkehrs im Bereich Osterode a. H.". Zum Zeitpunkt des Verkaufs war eine Integration des Schülerverkehrs in den ÖPNV nicht möglich, und das hat der Landkreis offensichtlich nicht zu vertreten. Die für den Fahrplanwechsel 1998 vorgesehene Prüfung durch den ZVSN war 1999 noch nicht einmal begonnen worden. Seit Mitte 2000 liegt jetzt ein erster möglicher Entwurf für eine solche Integration vor, der aber nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Der in der Resolution erhobene Vorwurf entbehrt unserer Auffassung nach der Grundlage, dem wird die FWG- Fraktion nicht zustimmen.

Wir stören uns ferner an dem Satz "Eine solche Maßnahme muss unter allen Umständen und mit allen Mitteln verhindert werden!" Mit allen legalen Mitteln, hoffe ich, und wen wollen Sie mit derartigen Starksprüchen eigentlich beeindrucken? Die Formulierung "mit allen Mitteln" schließt natürlich auch den Einsatz von Ortsratsmitteln ein, Herr Kollege....(SPD), deswegen einiges zur Größenordnung der RBB-Wünsche, ebenfalls aus dem Bericht des Landrates vom 16. 10. 2000. "Seit einigen Wochen", so der Landrat auf dieser KT-Sitzung, führe der Landkreis mit RBB Gespräche, es gehe um die Rückgabe der Lizenzen für drei Linien. Die RBB fordere vom Landkreis die Übernahme des sich aus dem Betrieb der Linien ergebenden Defizites, das mit 1,3 Mio. Mark beziffert wurde entsprechend 1,3 %-Punkte Kreisumlage. Das Synergie-Potential der Integration des freigestellten Schülerverkehrs in die Linie wird mit 200-500 TDM beziffert, es ist schon von daher offenkundig, dass damit allein das 1,3 Mio. Mark Problem nicht zu lösen gewesen wäre. Sie können sich denken, dass bei derartigen Summen eine Meinungsbildung beim Landkreis erfolgte, das Ergebnis dieser Meinungsbildung gab der Landrat in der Einbringungsrede des Kreishaushaltes 2001 mit den Worten bekannt: "Was wir uns leisten können und wo wir Prioritäten setzen, das bestimmen wir selbst und nicht ein Unternehmen fernab, das wirtschaftlichen Druck auszuüben sucht". Als Kreistagsabgeordneter lege ich Wert auf das Wort "wir". Mir fiel auf, dass sich einige Zeit nach dieser Meinungsbildung Berichte in der Presse häuften, die versuchten, Druck auf den Landkreis auszuüben. Einer, der dabei öffentlich am lautesten vernehmbar war, war der Kollege ... (SPD), der eine Sondersitzung des im übrigen gar nicht zuständigen Stadtrates verlangte (Anm.: In der Sitzung wurde klargestellt, dass nur eine Sondersitzung des Ortsrates verlangt worden war). Zu dem Zeitpunkt, als beim Landkreis längst zielführend überlegt wurde, wie man das Problem auch im Sinne der Schwiegershäuser lösen könnte, wussten Sie offenbar noch gar nicht, dass es überhaupt ein Problem gab . Warum, um Gottes Willen, haben sie denn nicht vorher mit der FWG-Fraktion gesprochen?

Wir sind der Auffassung, dass durch diese Resolution die Verhandlungsposition des Landkreises, der sicherlich die Interessen der Einwohner - auch die der Schwiegershäuser - vertritt, tendenziell geschwächt würde, wir wollen die guten Gespräche, die da offenbar geführt werden, nicht von außen belasten und lehnen diese Resolution daher ab.

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