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Schulplanung

Schulentwicklungsplan des Landkreises - Stellungnahme der Stadt Osterode

Dr. Wolfgang Wegener(FWG) im Stadtrat Osterode (Redemanuskript)

Dürftige Faktengrundlage

Anrede,

bevor ich auf den Beschlussvorschlag eingehe, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zu zwei offensichtlich vorhandenen Missverständnissen.

Die Benennung des Tagesordnungspunktes "Schulentwicklungsplan - Teilfortschreibung" gibt Anlass zu dem Missverständnis, die Stadt gestalte heute die Landschaft der weiterführenden Schulen neu. Dafür ist natürlich der Schulträger, der Landkreis zuständig. Hier und heute geht es lediglich um eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des Landkreises. Der Schulentwicklungsplan wird im Frühjahr vom Kreistag beschlossen werden und der oberen Schulbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Beizufügen sind die Anregungen und Bedenken aus dem Beteiligungsverfahren, denen nicht entsprochen wurde. Eine Stellungnahme der Stadt Osterode macht daher nur Sinn, wenn sie vom Vorschlag des Landkreises abweicht, und die Verletzung eigener Interessen begründet darlegt. Andernfalls ist eine derartige Stellungnahme entbehrlich.

Eine zweite Vorbemerkung betrifft die Frage, wer zu beteiligen ist. Nach §7 Abs. 1 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung sind an der Aufstellung des Schulentwicklungsplanes zu beteiligen die Gemeinden und die Eltern und Schüler über ihre Kreis- und Stadtvertretungen. Eine Beteiligung der Lehrer ist nicht vorgesehen. Eine Beteiligung von Eltern- und Schülerräten einzelner Schulen, die erweitert, eingeschränkt, zusammengelegt, geteilt oder aufgehoben werden sollen, wird in der Verordnung explizit ausgeschlossen: Diese Schulen sind durch ihre Kreis- und Stadtvertretungen zu beteiligen, heißt es dort. Es geht bei der Schulentwicklungsplanung um das Wohl der Kinder, auch der Eltern in allen Schulen und in allen Schulformen. Warum es sinnvoll ist, einzelne Schulen nicht unmittelbar zu beteiligen, scheint mir in Osterode ganz deutlich dadurch geworden zu sein, dass diese sich durch öffentliche Stellungnahmen quasi selbst beteiligt haben. Natürlich wurden dabei -mehr oder weniger versteckt - Egoismen formuliert, natürlich wurde dabei auch auf Kosten anderer argumentiert. Ich glaube, dass dadurch insgesamt dem Schulstandort und insbesondere der Schulform Hauptschule Schaden zugefügt wurde und viele Eltern verunsichert wurden. Die Eltern der Grundschulkinder und der Orientierungsstufe werden bald zu entscheiden haben, ob sie den Schullaufbahnempfehlungen der Lehrer für ihre Kinder folgen werden oder nicht. Ich appelliere an diese Eltern, diese Entscheidung zum Wohl ihrer Kinder an deren Fähigkeiten zu orientieren, und nicht an Schulgebäuden., zumal diese regelmäßig vom Gemeindeunfallverband (GUV) untersucht werden.

Ich komme nun zum Vorschlag der Stadtverwaltung zur Abgabe einer Stellungnahme.

Ziffer 1 dieses Vorschlages besagt, dass die Haupt- und Realschüler aus Lasfelde weiterhin in der Stadt Osterode beschult werden sollen. Zur Begründung heißt es, dass die Stadt vermeiden möchte, dass der Schulstandort Osterode geschwächt wird, im übrigen widerspräche es dem "Selbstverständnis" der Stadt, dass "ihre" Schüler des Sekundarbereiches 1 außerhalb der Stadt beschult werden. Abgesehen davon, dass die Schüler nicht der Stadt gehören, sondern sich selbst, allenfalls ihren Eltern, würden die weiterführenden Schulen bei Umsetzung des Vorschlages des Landkreises übergangsweise aus allen Nähten platzen, jedenfalls nicht geschwächt werden. Tatsächlich würde der Schulstandort durch die Zusammenfassung der Hauptschulen an einem Standort und durch Rückführung der Sprachheilklassen der Wartbergschule an deren Standort sogar gestärkt werden, zumal die Sportmöglichkeiten der Wartbergschule deutlich verbessert werden. Nach meinem gegenwärtigen Kenntnisstand ist dieser Vorschlag aber nur umsetzbar bei der übergangsweise Beschulung der Lasfelder Schüler in Badenhausen. Gibt es einen einzigen vernünftigen, sachgerechten Grund, der dagegen spricht? Da die Haupt- und Realschule Badenhausen mit zu den bestausgestatteten Schulen gehört, die ich in den letzten Wochen und Monaten besichtigt habe, ist dies meines Erachtens gegenüber den Lasfelder Eltern und Schülern auch kein unbilliges Ansinnen. Ich rate den betroffenen Eltern insoweit zum eigenen Augenschein. Wird von diesem Vorschlag des Landkreises dagegen abgewichen, könnte dies durchaus zu der Konsequenz führen, dass Container angemietet werden müssten, während anderswo kostbarer Unterrichtsraum leerstünde. Die Alternative zum Vorschlag des Landkreises würde dann zu einer weiteren Belastung der Kreisumlage führen, die nicht nur von uns, sondern auch von Bad Grund, Bad Sachsa, Walkenried usw. zu zahlen ist.

Zu Punkt 2. bis 4. halte ich das dort Gesagte für wenig fundiert.. Da es nicht in die Zuständigkeit der Stadt fällt, die weiterführende Schullandschaft zu gestalten, wurde uns vom Landkreis im wesentlichen nur die Planungsabsicht mitgeteilt, mehr braucht es ja auch nicht für ein sinnvolles Beteiligungsverfahren. Für eine detaillierte Planung fehlen der Stadt die Fakten. So kommt z. B. in dem der Stadt zugestellten Entwurf für den Schulentwicklungsplan ein Wort überhaupt nicht vor: Euro. Und was in dieser Vorlage der Stadtverwaltung über den baulichen Zustand der Kreisimmobilien, die Zahl der Allgemeinen Unterrichtsräume (AUR), die mögliche Umwandlung von Fachunterrichtsräume (FUR) in AUR spekuliert wird, kann ich als Ratsherr nicht nachvollziehen. In der Vorlage der Stadt heißt es, an der Hauptschule Neustädter Tor könnten 15 AUR "ohne Probleme" geschaffen werden. Was soll das heißen: "Ohne Probleme". Der Landkreis hat offensichtlich keine Probleme, an diesem Standort 17-20 AUR zu schaffen, damit könnten die beiden Hauptschulen hier zusammengefasst werden. Offensichtlich gibt es ein unterschiedlich scharf ausgeprägtes Problembewusstsein. Ich kann als Ratsherr mangels Faktengrundlage aus eigener Anschauung dem Landkreis jedenfalls nicht widersprechen, das müsste ich ja begründen. Der Schulpavillon am Röddenberg sei "abgängig" und "sollte" abgetragen werden. Ist das denn konkretisiert worden, hat denn das städtische Bauamt die entsprechenden Kreisimmobilien betreten und vor Ort eigene Untersuchungen und Planungen angestellt? Hat das städtische Schulamt konkret vor Ort untersucht, welche und wie viele FUR in welchen weiterführenden Schulen "ohne Probleme" in AUR umgewandelt werden könnten? Falls ja, müsste ich den Hauptverwaltungsbeamten fragen, ob denn seine Mitarbeiter mit der Bearbeitung ihrer eigenen Zuständigkeiten nicht ausgelastet sind.

Ich jedenfalls lehne es ab, auf derart dürftiger Faktengrundlage einen derart konkreten Vorschlag zu machen. Ich halte eine Stellungnahme der Stadt insoweit für entbehrlich, und werde mich zu allen Punkten enthalten. Ich vertraue darauf, dass der Kreistag im Frühjahr eine sachgerechte Entscheidung treffen wird. Nur dort laufen alle Stellungnahmen zusammen, nur dort laufen am 12. Februar die Trendmeldungen über die Absichten der Erziehungsberechtigen auf, und nur dort gibt es hinsichtlich der vorhandenen Gebäude wirklich fundierte Informationen. Nur dort gibt den vollständigen Satz von Fakten, der für eine sachgerechte Entscheidung unabdingbar ist.

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