Ausweisung von Vorrangflächen für Mobilfunksendemasten
Dr. Wolfgang Wegener (FWG) im Stadtrat (Redemanuskript)
Für gute Mobilfunkversorgung in Osterode ohne Sendelöcher
Anrede,
die Grünen beantragen, in einem F-Plan Vorrangflächen für Mobilfunksendeanlagen auszuweisen. In der
Begründung heißt es, dass damit die zukünftig zu erwartenden Einzelverfahren mit Bedenken der Anlieger und
Protesten von Initiativen vermieden werden sollen. Geht das überhaupt?
Unkenntnis
der Rechtslage - Fehlender Sachverstand
Ich lasse mal die Frage weg, ob ein F-Plan, der Einzelnen
gegenüber keinerlei Bindungswirkung entfaltet, dafür überhaupt das geeignete Instrument ist. Letztlich kommt
es auf den B-Plan an, in dem dann nach Vorschlag der Grünen - das ergibt sich ja aus der Begründung - aus
Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes Mobilfunksendemasten an bestimmten Standorten in der
Stadt ausgeschlossen werden sollen.
Zu Gründen des Gesundheitsschutzes kann und will ich mich
aus eigener Sachkenntnis nicht äußern - das ist ohnehin ein weites Feld - ich habe mich als Ratsherr an die
konkreten Gesetze zu halten. Ich zitiere dazu aus einer Broschüre des Deutschen Städte und
Gemeindebundes: "Die Gerichte einschließlich des BVerfG erkennen die Grenzwerte der 26. BImSchV als
ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen elektromagnetischer Felder an. Aus diesem
Grund wird in der Rechtssprechung bei Einhaltung der gesetzlichen Anforderung der sog. Nachbarschutz der
Bürger gegen das Errichten einer Sendeanlage grundsätzlich abgelehnt". "Die Gemeinde kann ihr
Einvernehmen nach § 36 BauGB grundsätzlich nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen, nicht hingegen aus
Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes versagen. Andernfalls würde sie sich u. U. einer
Entschädigungspflicht aussetzen".
Der rechtliche Spielraum zur Verhinderung beantragter
Mobilfunksendemasten scheint mir gegen Null zu gehen. Nach welchen konkreten Kriterien sollen wir im
übrigen im Stadtrat denn die Standorte festgelegen und auf Grund welchen Sachverstandes?
Grenzwerte millionenfach unterschritten
Aus meiner Sicht besteht der einzige
Spielraum, den die Stadt tatsächlich hat, um Mobilfunksendemasten zu verhindern, darin, eigene Flächen nicht
zur Verfügung zu stellen. Das müssen wir ja nicht tun. Soll die Stadt eigene Flächen verkaufen bzw.
verpachten? Die Antwort der FWG im Stadtrat darauf ist ein eindeutiges Ja. 80 % der Stadtbevölkerung
verfügt über ein Handy, und die FWG im Stadtrat steht dafür, auf Basis der Selbstverpflichtungserklärung der
Mobilfunksendebetreiber Sendelöcher möglichst zu vermeiden, liebe Haupt- und Realschüler, Gymnasiasten
und Berufsschüler. Ich sage dies auch auf Basis der geltenden Grenzwerte, in die nationaler und
internationaler Sachverstand eingeflossen ist. Eine kürzlich durchgeführte Messung hat ergeben, dass
diese Grenzwerte in Osterode um das millionenfache unterschritten werden. Ich kann mich nur wundern, dass
eine offenbar gigantische schweigende Mehrheit sich nicht öffentlich äußert. Im Ergebnis wird der Röddenberg
vermutlich kein UMTS bekommen.
Klima der Angst
Eine zweite
Handlungsperspektive, um Mobilfunksendemasten zu verhindern, besteht darin, ein Klima der Angst zu
erzeugen, und private Grundstückseigentümer, die rechtskonform ihre Flächen verpachten bzw. verkaufen
wollen, an den Pranger zu stellen und damit ja auch deren Flächen zu entwerten. Dies kann nicht Aufgabe der
Stadt sein, ein öffentlich zugängliches Mobilfunksendemasten - Kataster, in dem Mobilfunksendemasten
grundstücksgenau aufgeführt werden, lehne ich daher ab. Ohnehin hielte ich es für hochproblematisch,
Informationen über private Grundstücke, die der Stadt im Rahmen von Baugenehmigungen bekannt werden,
zu veröffentlichen.
Den Antrag der Grünen lehne ich selbstverständlich ab.
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