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Mobilfunk

Ausweisung von Vorrangflächen für Mobilfunksendemasten

Dr. Wolfgang Wegener (FWG) im Stadtrat (Redemanuskript)

Für gute Mobilfunkversorgung in Osterode ohne Sendelöcher

Anrede,

die Grünen beantragen, in einem F-Plan Vorrangflächen für Mobilfunksendeanlagen auszuweisen. In der Begründung heißt es, dass damit die zukünftig zu erwartenden Einzelverfahren mit Bedenken der Anlieger und Protesten von Initiativen vermieden werden sollen. Geht das überhaupt?

Unkenntnis der Rechtslage - Fehlender Sachverstand

Ich lasse mal die Frage weg, ob ein F-Plan, der Einzelnen gegenüber keinerlei Bindungswirkung entfaltet, dafür überhaupt das geeignete Instrument ist. Letztlich kommt es auf den B-Plan an, in dem dann nach Vorschlag der Grünen - das ergibt sich ja aus der Begründung - aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes Mobilfunksendemasten an bestimmten Standorten in der Stadt ausgeschlossen werden sollen.

Zu Gründen des Gesundheitsschutzes kann und will ich mich aus eigener Sachkenntnis nicht äußern - das ist ohnehin ein weites Feld - ich habe mich als Ratsherr an die konkreten Gesetze zu halten. Ich zitiere dazu aus einer Broschüre des Deutschen Städte und Gemeindebundes: "Die Gerichte einschließlich des BVerfG erkennen die Grenzwerte der 26. BImSchV als ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen elektromagnetischer Felder an. Aus diesem Grund wird in der Rechtssprechung bei Einhaltung der gesetzlichen Anforderung der sog. Nachbarschutz der Bürger gegen das Errichten einer Sendeanlage grundsätzlich abgelehnt". "Die Gemeinde kann ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB grundsätzlich nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen, nicht hingegen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes versagen. Andernfalls würde sie sich u. U. einer Entschädigungspflicht aussetzen".

Der rechtliche Spielraum zur Verhinderung beantragter Mobilfunksendemasten scheint mir gegen Null zu gehen. Nach welchen konkreten Kriterien sollen wir im übrigen im Stadtrat denn die Standorte festgelegen und auf Grund welchen Sachverstandes?

Grenzwerte millionenfach unterschritten

Aus meiner Sicht besteht der einzige Spielraum, den die Stadt tatsächlich hat, um Mobilfunksendemasten zu verhindern, darin, eigene Flächen nicht zur Verfügung zu stellen. Das müssen wir ja nicht tun. Soll die Stadt eigene Flächen verkaufen bzw. verpachten? Die Antwort der FWG im Stadtrat darauf ist ein eindeutiges Ja. 80 % der Stadtbevölkerung verfügt über ein Handy, und die FWG im Stadtrat steht dafür, auf Basis der Selbstverpflichtungserklärung der Mobilfunksendebetreiber Sendelöcher möglichst zu vermeiden, liebe Haupt- und Realschüler, Gymnasiasten und Berufsschüler. Ich sage dies auch auf Basis der geltenden Grenzwerte, in die nationaler und internationaler Sachverstand eingeflossen ist. Eine kürzlich durchgeführte Messung hat ergeben, dass diese Grenzwerte in Osterode um das millionenfache unterschritten werden. Ich kann mich nur wundern, dass eine offenbar gigantische schweigende Mehrheit sich nicht öffentlich äußert. Im Ergebnis wird der Röddenberg vermutlich kein UMTS bekommen.

Klima der Angst

Eine zweite Handlungsperspektive, um Mobilfunksendemasten zu verhindern, besteht darin, ein Klima der Angst zu erzeugen, und private Grundstückseigentümer, die rechtskonform ihre Flächen verpachten bzw. verkaufen wollen, an den Pranger zu stellen und damit ja auch deren Flächen zu entwerten. Dies kann nicht Aufgabe der Stadt sein, ein öffentlich zugängliches Mobilfunksendemasten - Kataster, in dem Mobilfunksendemasten grundstücksgenau aufgeführt werden, lehne ich daher ab. Ohnehin hielte ich es für hochproblematisch, Informationen über private Grundstücke, die der Stadt im Rahmen von Baugenehmigungen bekannt werden, zu veröffentlichen.

Den Antrag der Grünen lehne ich selbstverständlich ab.

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FWG Osterode
URL: http://www.fwg-osterode.de/elektrosmog-rat260505.htm
Kontakt: Dr. Wolfgang Wegener, Falkenweg 6, 37520 Osterode,
Tel. 05522-72609, Fax 05522-506378. Mail: wegener@fwg-osterode.de