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Finanzmakler

Verfahren Ortenaukreis/Stadt Eschweiler wg. Finanzmakler Koch

Von Dr. Wolfgang Wegener, Abgeordneter des Kreistages Osterode am Harz (FWG)

Ortenaukreis gewinnt in erster Instanz gegen Stadt Eschweiler

Heute, am 13. 6. 2001, wurde vom Landgericht Aachen entschieden, dass die Stadt Eschweiler mehr als 8 Millionen Mark an den Landkreis Ortenau und die Stadt Böblingen zahlen muss. Das berichtet dpa.

Dem Urteil kommt Signalwirkung zu. Der Streitwert von 8 Millionen Mark ist deutlich höher als der Streitwert von 1 Million Mark, um den es im ersten Prozess am 20. 3. 2001 in der Angelegenheit Ortenaukreis vs. Schwedt zur Rückabwicklung der Finanzaffäre Koch ging. Offenbar haben die Aachener Richter ebenfalls im Sinne ungerechtfertigter Bereicherung entschieden. Damit verfestigt sich zumindest erstinstanzlich eine Rechtsprechung, welche Druck auf die Täter ausübt, sich an einem Clearing-Verfahren ohne Schadensquote zu beteiligen und damit die Finanzaffäre nach dem von uns hier am 2. 3. 2001 beschriebenen Verfahren rückabzuwickeln.

Laut Zeitungsbericht hat ein Ermittlungsrichter am Landgericht München II am 25. 4. 2001 internationalen Haftbefehl gegen Koch wegen Steuerhinterziehung und Vorwurf des Betruges erlassen und Auslieferungsantrag an die namibischen Behörden gestellt. Rund 22 Millionen Mark, so der Tölzer Kurier am 26. 4., habe Koch bei seinen Kreditgeschäften abgezweigt. Einiges spricht somit dafür, dass die Staatsanwaltschaft München II ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Die Kommunen, die direkt an Koch gezahlt haben, wären damit im Grundsatz bekannt. Da sich Kommunen bekanntlich in besonderer Weise an das Recht zu halten haben, erhöht sich auch von daher der Druck auf die Täter-Kommunen, sich an einer Rückabwicklung ohne Schadensquote zu beteiligen.

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