Hier finden Sie unser Grundsatzprogramm. Für eine rein pragmatisch orientierte, nur auf Kommunalebene agierende
politische Gruppierung wie eine Freie Wählergemeinschaft eigentlich eine Unmöglichkeit. Gleichwohl:
Irgendetwas treibt uns ja an, irgendetwas verbindet uns, irgendetwas unterscheidet uns scharf von den
politischen Mitbewerbern. Lesen Sie in folgender Gliederung, was dies ist.
Präambel: Einfluss nehmen durch gemeinsame Wahlliste -Sachpolitik vor Ideologie
Freie Wähler: Einfluss nehmen durch gemeinsame Wahlliste
In aller Regel ist es einem Einzelnen nicht möglich, unmittelbar Einfluss auf die öffentlichen Belange
seiner Kommune nehmen zu können. Selbst wenn er als Einzelbewerber ein kommunales politisches Mandat
erringen könnte - was praktisch nie vorkommt, selbst wenn er in der Folge breite Unterstützung durch die
Wählerschaft erführe, bliebe sein politischer Einfluss doch auf dieses eine Mandat beschränkt. Gleichwohl
gibt es zahlreiche Menschen, die sich auch außerhalb der sogenannten großen und kleinen Volksparteien
und ohne sich auf eine bestimmte politische Grundüberzeugung festlegen zu wollen, die Geschicke ihrer
Kommune und ihres unmittelbaren Lebensumfeldes pragmatisch und sachorientiert in einem kommunalen
Parlament mitgestalten wollen.
Durch Aufstellung einer gemeinsamen Wahlliste bietet die Freie Wählergemeinschaft diesen Menschen
die Möglichkeit, sich wirksam an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Die FWG
erwartet von ihren Mitgliedern die Bereitschaft, in gleichberechtigten Diskussionen kommunalpolitische
Fragestellungen, Zielvorstellungen und Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen. Die FWG geht davon aus,
dass es zumindest in für die Kommune wichtigen, zentralen Fragen möglich ist, in einer fakten-orientierten
Diskussion Ergebnisse zu erarbeiten und dann auch gemeinsam - und damit politisch wirksam - nach außen
hin zu vertreten. Dabei gibt es in der FWG nur die Kraft des Argumentes.
Ideologisch inspirierte
Politik kennt bereits die Antworten, bevor sich die Fragen gestellt haben, die Mitglieder der FWG dagegen
knüpfen pragmatische, sachorientierte Politik an folgende Zielvorstellungen, Aufgaben und
Schwerpunkte.
Kurz gesagt:
Sicherlich
missfällt Ihnen, was derzeit in der Politik so "abgeht": Spendenskandale, (Gauner)Ehrenwort,
Aktenvernichtung, Ökosteuer usw.. Warum die Politik anderen überlassen, warum nicht versuchen, es selbst
richtig zu machen, nämlich sich ehrlich und engagiert für andere, die Allgemeinheit, einzusetzen! Und zwar da,
wo man sich auskennt, wo die Verhältnisse überschaubar sind, wo man sich kennt: In der Kommune, der
Stadt und dem Landkreis Osterode. In der Kommunalpolitik. Ehrenamtlich.
Ob wir - die FWG - zu Ihnen
passen? Ja, wenn sie die nachstehenden Fragen mit Ja beantworten können.
Wollen Sie selbst
"mitmischen" - gemeinsam mit erfahrenen Kommunalpolitikern, die Sie als Partner einarbeiten - statt andere
über sich bestimmen zu lassen, wenn es um die Stadt, um Kindergärten, Kinderspielplätze, Straßen,
Schwimmbad, kulturelles Angebot, Tempobegrenzungen, Abfall- und Abwassergebühren, den Erhalt unseres
Naturreichtums, um den Umgang mit Ihren Steuern geht?
Wollen Sie mehr wissen über Ihre
Gemeinde, Ihren Landkreis als das, was in der Zeitung steht?
Wollen Sie in einer kleinen Gruppierung
schnell selbst etwas bewirken und nach partnerschaftlichen Diskussionen Ihre Anliegen in der Arbeit
im Stadtrat und im Kreistag auch "wiederfinden" können?
Wollen Sie das alles ehrenamtlich und nur Ihr
unmittelbares Lebensumfeld - die Stadt und den Landkreis - tun, statt eine politische Karriere als Bundes-
oder Landespolitiker anzustreben?
Passen Sie zur FWG? Das sollten wir in einem Gespräch
klären.
1. Kommunalpolitik ohne die Fesseln
einer Bundes- oder Landespartei - FWG Osterode
Die FWG beteiligt sich weder direkt
noch indirekt an Bundes- oder Landtagswahlen. Wir stehen für die Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung, wir stehen für die möglichst weitgehende Selbstbestimmung der Angelegenheiten unser
eigenen Kommune. Als Spezialisten für Kommunalpolitik setzen wir uns ein für eine angemessene
Finanzausstattung der Kommunen im Landkreis Osterode zur Erfüllung derer Aufgaben, insbesondere auch
für Aufgaben des von Land und Bund übertragenen Wirkungskreises. Überzogenen, nicht sachgerechten
Gesetzen und Verordnungen und damit verbundenen nicht sachgerechten Eingriffen in den kommunalen
Gestaltungsspielraum werden wir uns widersetzen. Da die FWG Kommunalpolitik ohne die Zwänge und
Fesseln einer Bundes-oder Landespartei betreibt, sehen wir es insbesondere als Aufgabe der FWG an,
dagegen - auch gemeinsam mit anderen politischen Gruppierungen - nötigenfalls Widerstand zu organisieren.
Kurz gesagt:
Mag sein, dass wir in einem "Parteienstaat" (so Parteienkritiker Arnim) leben - eine
Parteien"gemeinde" brauchen wir nicht! Art. 28 Grundgesetz: "Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet
sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu
regeln"
Die Interessen der Stadt und des Landkreises formulieren - ohne Rücksichten auf die
Parteiinteressen einer Bundes- und Landespartei - diese Interessen dann gemeinsam mit anderen
durchzusetzen: Das ist eine der Aufgaben einer starken, ausschließlich auf kommunaler Ebene aktiven
politischen Kraft
Wir sehen die Kommunalpolitik nicht als Bewährungsraum für politische Karrieren in
Bund und Land. Wir sind attraktiv für Menschen, die unter Politik verstehen: Wie kann ich meine Erfahrungen
für meine Gemeinde nutzbar machen.
2. Kontrolle und Überwachung der Verwaltung - Qualitätskontrolle
Wir stehen für Kontrolle und Überwachung der Verwaltungen. Dazu sind qualitätsbeschreibende und
- sichernde Parameter im Sinne eines totalen Qualitätsmanagements (TQM) zu definieren, zu ermitteln und
laufend zu überwachen. Das betrifft z. B. die Kosten pro Verwaltungs-Dienstleistung, Kostendeckungsgrade
kommunal betriebener Wirtschaftsunternehmen usw.. Das betrifft auch den sozialen Bereich. Knappe
öffentliche Mittel müssen effektiv dort ankommen, wo sie wirklich benötigt werden. Soweit möglich, sollen die
zugrundeliegenden Probleme nachhaltig und dauerhaft gelöst werden.
Kurz gesagt:
Vertrauen ist gut - Kontrolle ist meistens besser
Qualitätskontrolle heißt: Definition klarer
Ziele, die innerhalb einer bestimmten Zeit erreicht werden sollen - am besten mittels der
Definition von Kennzahlen - und Überprüfung, ob dies geschehen ist
Damit will die FWG in Rat und
Kreistag zweierlei erreichen: Sparsamer Umgang mit Steuermitteln, Transparentmachung des Handelns der
Stadt und des Landkreises für den Einwohner
Sparen ist kein Selbstzweck: Nur wer kein Geld
verschwendet, kann das notwendige und sinnvolle ausreichend finanzieren, insbesondere auch im sozialen
Bereich (Kindergärten. Spielplätze usw.), kann die Stadt attraktiver machen
Das dies nicht selbstverständlich ist, dafür nur ein Beispiel: Das Erlebnisbad Aloha. Weder der CDU, noch
der FDP, der SPD oder den Grünen fiel jemals auf, dass sich der Kostendeckungsgrad des Aloha mit den
vorhandenen Zahlen überhaupt nicht ermitteln ließ. Erst als die FWG mittels eines 36-seitigen
Verwaltungsberichtes den Kostendeckungsgrad ermitteln ließ, fiel auf, dass er weniger als halb so gut war wie
beim Erlebnisbad Vitamar in Bad Lauterberg: In Osterode wurden 1998 lediglich 44 % der laufenden Kosten
durch die Eintrittsgelder finanziert, in Bad Lauterberg fast 100 %. Die FWG beantragte September 1999
einen Bericht der Verwaltung bis zum 1. 3. 2000 zur Aufdeckung von Kostensenkungspotentialen unter
Anlegung strenger Maßstäbe der Wirtschaftlichkeit. Dieser Antrag wurde von CDU, FDP, SPD und
Grünen abgelehnt, die von der FWG vorgeschlagenen Verbesserungen der Organisationsstruktur wurden bis
heute nicht umgesetzt: Die FWG braucht mehr Mandate!
Immerhin wird aufgrund der Initiative der FWG der Kostendeckungsgrad nun jedes Jahr ermittelt und mit
dem des Vorjahres verglichen - das schafft Kontrollmöglichkeiten und Anreize, das wirtschaftliche Handeln der
Stadt zu verbessern.Das ist FWG - Ratsarbeit, das ist Qualitätskontrolle pur.
Wir stehen für effizientes Wirtschaften und Transparenz kommunalen Handelns für die Einwohner. Das
betrifft insbesondere auch den Bereich der Gebühren und Abgaben. Bei jeder öffentlichen Aufgabe ist zu
prüfen, welche Stelle (Bund, Land, Kommune, aber auch Private) das höchste Eigeninteresse an einer
effizienten Ausführung dieser Aufgabe zum Wohl der Einwohner hat. Die Finanzierung einer Aufgabe durch
verschiedene staatliche Stellen (sog. Mischfinanzierung) beinhaltet die Gefahr, dass die auslösende,
federführende Stelle nicht mit der gebotenen Gründlichkeit darauf achtet, dass die Aufgabe und ihre
Ausführung in sich sinnvoll ist und effizient ausgeführt wird, um in den Genuss von Zuschüssen,
Steuerverkürzungen u.ä. zu kommen. Derartige Mischfinanzierungen müssen auf das unabdingbare
Mindestmaß zurückgeführt werden. Bei Eingriffen in den Privatbesitz wie etwa bei der Regionalplanung oder
der Bauleitplanung müssen den Betroffenen die zugehörigen Abwägungsprozesse anhand einer vernünftigen
rechtlichen bzw. gutachterlichen Grundlage nachvollziehbar gemacht werden. Wir setzen uns ein für die
volle Anwendung des vorhandenen rechtlichen Instrumentariums der Bürgerinformation und Beteiligung. Dies
bedeutet jedoch nicht, dass wir uns als politische Gruppierung oder Mandatsträger unserer eigenen
Verantwortung entziehen können oder wollen.
Kurz gesagt:
Jeder weiß: Wer die Musik bestellt, sollte sie auch
bezahlen. Jede Investition der Stadt und des Landkreises muss in sich sinnvoll sein. Protzbauten,
Überflüssiges und nicht Notwendiges hat zu unterbleiben, auch wenn es dafür Zuschüsse von Bund und
Land, Steuerverkürzungen usw. gibt: Der Bürger muss alle Steuertöpfe füllen, egal wo sie stehen.
Um das zu erreichen, setzen wir uns dafür ein, dass derjenige, der bestellt, auch bezahlt. Beispiel:
Privatisierung der Krankenhäuser. Der Private hat das höchste Eigeninteresse an einer guten
Krankenhausversorgung der Kreiseinwohner: Er investiert eigenes Geld und will ja verdienen. Auch deshalb
war die FWG für den Verkauf der Kreiskrankenhäuser.
Zur Transparenz gehört auch, dass dort, wo
Eingriffe in Privatbesitz erfolgen (Steuern, im Baurecht, bei der Regionalplanung für zulässige Nutzung des
Grundes und Bodens usw.) den Betroffenen klar gemacht wird, warum wann was geschieht, und zwar in
klarer, verständlicher Sprache.
Wir stehen für eine Stärkung des Landkreises und seiner Gemeinden als Wohnort-, Wirtschafts- und
Tourismusstandort. Dem seit Jahrzehnten zu verzeichnenden Rückgang der Einwohnerzahlen muss
ebenso wirksam begegnet werden wie dem Rückgang der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im
Landkreis. Dazu müssen die Städte anhand zu entwickelnder Stadtmarketing-Konzepte wieder attraktiver
gemacht werden insbesondere für junge Familien. Wirtschaftsförderung hat sich an der Zahl der zu
schaffenden Arbeitsplätze zu orientieren, öffentlich finanzierte Rationalisierungsinvestitionen müssen im
Einzelfall besonders sorgfältig geprüft werden. Der Landkreis Osterode mit seiner Lage zwischen den
Universitäten Göttingen und Clausthal muss attraktiver werden für Zukunftsindustrien möglichst mit
Stammsitz auf dem Gebiet des Landkreises, Einzelhandels- und Handwerksbetriebe sind zu fördern,
zumindest nicht zu behindern, auch hinsichtlich der beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten.
Wir setzen auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen für sich selbst. Eingriffe finanzieller Art (z.b. über
Steuern und Gebühren) sowie über Regulierungen müssen sich strikt am Allgemeinwohl orientieren.
Vermögen im öffentlichen Besitz ist nur hinnehmbar, soweit dieses Vermögen zur Erfüllung notwendiger und
sinnvoller öffentlicher Aufgaben erforderlich ist. Wir stehen für Nachhaltigkeit in ökonomischer und
ökologischer Hinsicht. Wir wollen unseren Nachkommen geordnete Verhältnisse hinterlassen, staatliche
Aufgaben sollten soweit möglich von der jetzt lebenden Generation finanziert werden, Schulden sind daher
auf das unabwendbare Mindestmaß zurückzuführen, Gebühren, Abgaben und Entgelte sollen möglichst die
zugrundeliegenden Aufwendungen decken, wir setzen uns für den Erhalt unserer Naturraumes - insbesondere
der europaweit einmaligen Gipskarstlandschaft - ein.
Kurz gesagt:
Der Staat ist für die Bürger
da, nicht umgekehrt! Die FWG steht für sowenig Staat wie möglich, und so viel Staat wie nötig.
Nötig
ist der Staat dort, wo das Zusammenleben organisiert werden muss: Der Einzelne kann sich nicht seine
eigene Straßen, seine eigenen Kindergärten, Schulen usw. bauen. Der Einzelne wird in der Regel aus
Egoismus auf Kosten anderer leben wollen, insbesondere auf Kosten der natürlichen Lebensgrundlagen,
auf Kosten zukünftiger Generationen. Für ein Zusammenleben auf fairer, gerechter Grundlage braucht man
Regeln, die müssen von allen verstanden, mitbestimmt und mitgestaltet werden können. Politik muss gerecht
sein, d. h., Regeln und Gesetze müssen ohne Ansehen der Person für alle gleich angewendet werden,
niemand darf "gleicher" sein als andere. Am wirkungsvollsten kann dies erreicht werden durch umfassende
Transparenzmachung staatlichen Handelns. Die FWG wird mittels des Internet ihren Beitrag zu Erhaltung
bzw. Schaffung dieser Öffentlichkeit leisten. Mit Mandaten im Stadtrat und im Kreistag (=Informationen) ist
das leichter als ohne Mandate.
Die FWG steht für Nachhaltigkeit in ökonomischer und ökologischer
Hinsicht. Nachhaltigkeit ist ein Begriff aus der Forst-Wirtschaft: Wer einem Wald aus Gier Jahr für Jahr mehr
Holz entnimmt, als nachwächst, hat eines Tages gar keinen Wald mehr. Wer dagegen vernünftig,
nachhaltig wirtschaftet, hat immer einen Wald. Ebensowenig kann man langfristig mehr ausgeben, als man
einnimmt, und wer langfristig Raubbau an den natürlichen Lebensgrundlagen betreibt, handelt ungerecht
unseren Kindern und Nachkommen gegenüber, für die es dann irgenwann "eng" wird.. Die Osteroder
Gipskarst-Landschaft wird aufgrund natürlicher Prozesse in 10 000 Jahren wieder verschwunden sein - daran
könnten sich also noch 330 Generationen freuen. Wir lehnen es zumindest bei den wertvollen, schönen
Bestandteilen der Gipskarstlandschaft strikt ab, diese in wenigen Jahren wegzuhauen - wie es aufgrund
moderner Abbaumethoden ja möglich ist.
Auf kommunaler Ebene setzt sich die FWG daher dafür
ein, dass notwendige Kredite (z.B. für Kläranlagen, Mülldeponien, Schulen usw.) in überschaubarer Zeit
(innerhalb einer Generation) auch wieder abgetragen werden.
Anmerkung der Redaktion: Ihre Meinung (Leserbrief) interessiert uns, für
Hinweise sind wir dankbar. Die Druckversion
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