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Tagebuch

Veröffentlichung der Niederschriften des Stadtrates Osterode am Harz

Ratsherr Dr. Wolfgang Wegener (FWG) berichtet aus dem Stadtrat

Ratsbeschluss: Ungenehmigte Ratsprotokolle dauerhaft im Internet

In der gestrigen, letzten Ratssitzung vor der Sommerpause waren so wenige Ratsmitglieder anwesend, dass sich der Ratsvorsitzende genötigt sah, die Beschlussfähigkeit festzustellen. Dr. Wegener machte daraufhin den Vorschlag, als erzieherische Maßnahme in den Ratsprotokollen nicht nur - wie bisher - die Namen der anwesenden Ratsmitglieder anzugeben, sondern auch die der Fehlenden. Dies jedoch, so die Verwaltung, sei mit dem verwendeten Ratsinformationssystem OpenPlenum "technisch nicht möglich".

Ratsinformationssystem OpenPlenum

Um dieses Ratsinformationssystem, mittels dessen seit Ende letzten Jahres die Niederschriften im Internet veröffentlicht werden, ging es auch in einem weiteren Tagesordungspunkt. Dr. Wegener hatte Anfang des Jahres den Bürgermeister darauf hingewiesen, dass seiner Auffassung nach für die Veröffentlichung der Niederschriften im Internet ein Ratsbeschluss notwendig sei, dabei sollten Niederschriften keinesfalls vor ihrer Genehmigung ins Internet gestellt werden. Anlass war ein fehlerhaftes Zitat, welches ihm im Protokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 23. Januar zugeschrieben worden war und dessen Entfernung er verlangte. Dieses Protokoll wurde Mitte März vor seiner Genehmigung veröffentlicht, und blieb auch nach der Folgesitzung vom 2. April unverändert so im Internet, obwohl Dr. Wegener bei der Genehmigung widerspruchslos verlangt hatte, dass ihm fehlerhaft zugeschriebene Zitat zu streichen.

Kommunalaufsichtliche Prüfung

Nachdem mehrfache Bemühungen, dies zu erreichen, fruchtlos geblieben waren, bat Dr. Wegener Mitte April den Landkreis um eine kommunalaufsichtliche Prüfung, welche ergab, dass für die Veröffentlichung der Niederschriften im Internet in der Tat ein Ratsbeschluss notwendig sei. Hinsichtlich der Frage, ob man Protokolle vor ihrer Genehmigung ins Internet stellen sollte oder nicht, gab der Landkreis dabei dem Rat auf, "zu bedenken, dass Niederschriften, die noch nicht genehmigt sind, bei der Genehmigung durch Beschluss ergänzt oder geändert werden können. Erst durch die Genehmigung erhalten die Niederschriften den Charakter einer öffentlichen Urkunde i. S. der §§ 415, 417 und 418 der Zivilprozessordnung und begründen den vollen Beweis des beurkundeten Vorganges, ihres Inhaltes und der darin bezeugten Tatsachen. Als öffentliche Urkunde unterliegt sie dem strafrechtlichen Schutz der Urkundenfälschung, mittelbaren Falschbeurkundung und Falschbeurkundung im Amt. Mithin sollten nur genehmigte Niederschriften zur allgemeinen Einsicht freigegeben werden", so der Landkreis.

Beschlussvorschlag der Osteroder Stadtverwaltung

Wenn auch das Protokoll der Sitzung vom 23. Januar daraufhin aus dem Netz genommen wurde, so entsprach der gestern vorgelegte Beschlussvorschlag der Verwaltung ("Niederschriften werden jeweils vor ihrer Genehmigung zur Verfügung gestellt") den Ausführungen der Kommunalaufsicht nicht. Die Verwaltung argumentierte, dass im Rahmen des Systems OpenPlenum Niederschriften vor ihrer Genehmigung veröffentlicht werden müssten, da die Ratsmitglieder vorher wissen müssten, was zu genehmigen sei, auch sei die Änderung eines einmal in das System OpenPlenum eingestellten Protokolls "technisch" nicht möglich.

Dr. Wegener stellte dazu fest, dass man Protokolle vor ihrer Genehmigung schließlich auch per E-Mail verschicken könne. Sollten die Informationen der Verwaltung zu den technischen Grenzen des Systems OpenPlenum tatsächlich zutreffen, frage er sich im Übrigen, warum Programme angekauft würden, deren Autoren von der kommunalen Praxis offenbar keine Ahnung hätten. Dr. Wegener, der auch Webmaster dieser Homepage ist, fragte weiter, wieso man eigentlich die anwesenden Ratsmitglieder ins Protokoll aufnehmen könne, die Fehlenden jedoch nicht, und wieso ein bereits eingestelltes Protokoll nicht durch ein geändertes bzw. ergänztes ersetzt werden könne. Insbesondere von Personen, die Niederschriften durch Suchabfragen gefunden hätten, könne nicht erwartet werden, dass sie sich auf die Suche nach dem Folgeprotokoll machten ( in dem Einwendungen gegen die Niederschrift aufgenommen sind). Vielmehr müssten die Niederschriften in sich aussagefähig sein und Einwendungen müssten dort mit aufgenommen werden, da sich die Veröffentlichung im Internet an ein breites Publikum wende, von dem nicht ohne weiteres eine Vertrautheit mit kommunalen Usancen erwartet werden könne.

Antrag

Um den Einwohnern eine einwandfreie Information über die Ratssitzungen zu ermöglichen, beantragte die FWG: "Die Niederschriften über öffentliche Sitzungen des Stadtrates und der Fachausschüsse werden nach Genehmigung auf der Homepage der Stadt eingestellt und liegen antragsfrei zur Einsicht im Rathaus aus. Bei der Genehmigung der Niederschriften vorgebrachte Einwendungen werden in die veröffentlichten Niederschriften aufgenommen."

Mit diesem Antrag blieb die FWG im Rat allein, der Rat stimmte sodann gegen die Stimme der FWG dem Verwaltungsvorschlag zu. Im Ergebnis handelt es sich damit bei den im Internet veröffentlichten Sitzungsprotokollen der Stadt Osterode um ungenehmigte Versionen, die dauerhaft im Netz verbleiben. Selbst gravierende Einwendungen der Sitzungsteilnehmer werden nicht aufgenommen, noch nicht einmal als Anmerkung. Die Protokolle kommen im Anstrich einer unter dem Schutz des Strafrechts stehenden öffentlichen Urkunde mit hoher Glaubwürdigkeit daher, tatsächlich sind sie aber ungenehmigt. Dies jedoch wird dem Bürger nach diesem Ratsbeschluss bewusst verborgen.

Dr. Wegener teilte abschließend mit, dass er es nicht ohne weiteres hinnehmen werde, wenn ihm mit amtlichem Anstrich falsche Zitate in den Mund geschoben würden, ohne dass er die Möglichkeit habe, dies kenntlich zu machen.

Leserbrief vom 28. März 2010

FWG Nastätten: Protokolle selbst ins Netz stellen?

Lieber Dr. Wegener,

Ihrer Internetseite entnehme ich, dass Sie sich mit dem Thema "Veröffentlichung von Protokollen im Internet" beschäftigt haben, und bitte Sie um einen Rat.

Ich betreue die Internetseite unserer FWG-Fraktion und möchte gerne die Niederschriften der Stadtrats- und Ausschusssitzungen unserer Stadt (natürlich nur die jeweils öffentlichen Teile) interessierten Bürgern als PDF-File zum Download zur Verfügung stellen. Können Sie mir sagen, ob dies erlaubt ist? Ich konnte bisher keinen Hinweis darauf in unseren Bestimmungen (Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz) finden. Ich wäre Ihnen für einen Tipp sehr dankbar!

Mit besten Grüßen von FWG zu FWG.

Werner Sorg
FWG Nastätten

Antwort vom 28. März 2010

FWG Osterode: Geschäftsordnung ändern lassen

Sehr geehrter Herr Sorg,

es ist rechtlich nicht zulässig, die öffentlichen Niederschriften der Stadtrats-oder Ausschusssitzungen ohne Genehmigung auf der eigenen Internetseite zu publizieren, da diese Eigentum der Gebietskörperschaft sind, und Sie nicht ungefragt über fremdes Eigentum verfügen dürfen. Nur diese Gebietskörperschaft kann über eine evtl. Veröffentlichung im Internet entscheiden. Dazu müsste per Stadtratsbeschluss die Geschäftsordnung geändert werden.

Ich kann Ihnen nur raten: Stellen Sie einen Antrag auf Veröffentlichung der Niederschriften auf der Website der Stadt! Es dürfte allerdings nicht einfach werden, einen entsprechenden Stadtratsbeschluss herbeizuführen (außer, Sie gestalten da die Mehrheit mit).

Es gibt natürlich - wie immer, wenn was geändert wird - Gewinner und Verlierer. Zu den Gewinnern einer Veröffentlichung der Niederschriften im Internet dürften die motivierten, aktiven Kräfte zählen, zu den Verlierern diejenigen, die einfach nur in Ruhe ihre Aufwandsentschädigung einstreichen wollen bzw. sagen: Was brauche ich die Öffentlichkeit, ich habe ja die Mehrheit. Es wird durch die Veröffentlichung der Niederschriften ein Stück weit Wettbewerb eingeführt, auch die lokale Presse, die eh schon vom Internet genervt ist, verliert ein Stück weit mehr ihr Informationsmonopol. Unterstützung können Sie auch von da in der Regel grundsätzlich nicht erwarten.

Sie müssen wissen, was Sie wollen. Wenn Sie das wirklich wollen, versuchen Sie vorher mit den Anderen zu sprechen (insbesondere Mehrheitsfraktion, evtl. auch vertrauensvolle Gespräche mit dem Hauptverwaltungsbeamten können wahre Wunder wirken) und stellen Sie dann diesen Antrag. Wenn Sie dagegen Punkte sammeln wollen (auch legitim), schreiben Sie vorher eine Pressemitteilung: "Die FWG-Fraktion Nastätten steht für Bürgerinformation und möchte diese Protokolle veröffentlichen lassen als ausführliche Ergänzung zur Berichterstattung der Tagespresse. Unsere Gemeinde gehört mit zu den Letzten in Deutschland, die diese Niederschriften noch nicht veröffentlichen". Bei Letzterem bin ich mir ziemlich sicher, müssten Sie vielleicht auch mal für Gemeinden in Ihrer Nachbarschaft ermitteln, auf jeden Fall: Bundestag und Landtage machen das längst. Das ist heute sicherlich auch für die Kommunen überwiegend Standard.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Wegener, Ratsherr Stadt Osterode (FWG)

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Kontakt: Dr. Wolfgang Wegener, Falkenweg 6, 37520 Osterode,
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