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Gipskarst

Zielabweichungsverfahren des Landkreises Osterode nach § 12 NROG

Dr. Wolfgang Wegener (FWG) im Kreistag (Redemanuskript)

Röseberg Ost bei Walkenried für Natur und Landschaft sichern

Anrede,

die Kreisverwaltung schlägt vor, von den Zielen des am 8. 2. 99 einstimmig im Kreistag beschlossenen Raumordnungsprogrammes (RROP) abzuweichen. Das Gebiet Röseberg Ost bei Walkenried wurde einstimmig für Natur und Landschaft gesichert, jetzt soll dort Gipsabbau möglich werden.

Bei dem Gebiet Röseberg Ost handelt es sich meiner Auffassung nach um eine der schönsten Flächen im Landkreis. Das niedersächsische Landesamt für Ökologie (die zuständige Fachbehörde) schlug vor, diese Fläche als Flora Fauna Habitat (FFH) Gebiet an Brüssel zu melden, der Beauftragte des Landkreises für Naturschutz bezeichnete in der Sitzung des Umweltausschusses den Abbau dort als einen "nicht ausgleichbaren" Eingriff, die Fläche sei von "nicht zu überbietenden Artenvielfalt". Lässt man hier einen Gipsabbau zu, werden wir eines Tages wieder vor dem gesamtstaatlich repräsentativen Hainholz stehen, in dessen Erhalt über 10 Mio. Mark investiert wurden.

Trotz dieser Fachaussagen, trotz des Vorschlages insbesondere der eigenen Fachbehörde, beschloss das niedersächsische Landeskabinett im November 1999, diese Fläche nicht als FFH Gebiet nach Brüssel zu melden. Ich wundere mich, dass diese schöne Fläche nach Auffassung des Landeskabinetts kein FFH Gebiet sein soll, während gleichzeitig die borkenkäfergeschädigten Wälder im Nationalpark z. B. am Sonnenberg als FFH-Gebiete gemeldet werden.

Es ist meiner Auffassung nach durchaus möglich, auch in FFH-Gebieten wirtschaftliche Nutzungen zuzulassen (s. das A-20 Urteil), aber der richtige Weg ist folgender: Erst wird geprüft, ob ein Gebiet ein FFH-Gebiet ist, falls ja, wird es als FFH Gebiet nach Brüssel gemeldet, und dann wird über eine Nutzung entschieden. Ein Gebiet erst gar nicht als FFH-Gebiet zu melden, um die entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung zu vermeiden - so wie es hier den Anschein hat - das ist der falsche Weg. Ich erinnere mich noch gut daran, dass der Ministerpräsident Schröder 1994 dem Osteroder Stadtrat den Rat gegeben hat, hinsichtlich weiterer Abbaugenehmigungen am Lichtenstein "endlich in die Strümpfe" zu kommen. Nun muss Schröder als Bundeskanzler selbst in die Strümpfe kommen, und zwar schnell, denn die EU hat gedroht, der Bundesrepublik Regionalfördermittel in Höhe von 30-50 Milliarden Mark (!) zu sperren, falls nun nicht endlich die FFH-Gebiete gemeldet werden.

Ich lehne den Beschlussvorschlag ab und werde daher auch keinen Änderungsantrag stellen. Der Mehrheit hier gebe ich aber folgendes zu bedenken: Das hier gewählte Zielabweichungsverfahren nach § 12 Niedersächsisches Raumordungsgesetzt (NROG) wird lediglich "im Einvernehmen mit den fachlich berührten Stellen" durchgeführt. Nach den Verwaltungsvorschriften sind damit "grundsätzlich die betroffenen Fachbehörden gemeint; Verbände und ähnliche Interessenvertretungen gehören nicht dazu". Dieses Verfahren wird in keiner Weise diesen Flächen gerecht. In Frage käme ja auch eine Änderung des RROP nach § 11 Abs. 1 NROG - Änderung erfolgt nach gleichen Qualitätsmaßstäben wie sie an die Aufstellung des RROP angelegt werden -, zumindest aber nach § 11 Abs. 2, das vereinfachte Änderungsverfahren, das bedeutet: Keine öffentliche Bekanntmachung, auf Erörterungstermin kann verzichtet werden, aber es schließt beim Kreis der Beteiligten die in § 8 Abs. 3 Satz 1 NROG genannten Stellen ein, u.a. die nach § 29 BNatG anerkannten Verbände. Das sind auch die Naturschutzverbände. Aus Respekt vor dieser Fläche sollte die Mehrheit hier zumindest eine Änderung nach § 11 Abs. 2 NROG beschließen.

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Kontakt: Dr. Wolfgang Wegener, Falkenweg 6, 37520 Osterode,
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