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Stammtisch

Korruptionsgefahren bei Zuwendungen an die Stadt

Freie Wähler fordern maximale Transparenz

Bei ihrem Mai-Stammtisch nahmen die Freien Wähler erfreut zur Kenntnis, dass die Kosten für den Abriss des ehemaligen Osteroder Krankenhauses mit gut 200 000 Euro erheblich unter den im Nachtragshaushalt 2009 veranschlagten 600 000 Euro liegen. Die FWG hatte seinerzeit den Abriss auch mit der Begründung beantragt, in Zeiten der Krise einen Impuls zur Stützung des Mittelstandes geben zu wollen. Dass es nun zu einem sehr harten Wettbewerb um diesen Auftrag gekommen ist, sei sicherlich eine angenehme Beigabe.

Hauptthema des Stammtisches aber war die Entgegennahme von Zuwendungen Privater an die Stadt durch den Bürgermeister. Bisher konnte der Bürgermeister Zuwendungen in unbegrenzter Höhe entgegennehmen, ohne dass Rat und Öffentlichkeit davon erfuhren. Zur Vermeidung von Korruptionsgefahren schreibt der Gesetzgeber seit Mai letzten Jahres nun vor, dass die Annahme von Zuwendungen an die Stadt oberhalb von 100 Euro durch den Rat beschlossen werden muss; dieser tagt grundsätzlich öffentlich.

Dr. Wegener berichtete dazu aus der letzten Ratssitzung. Dort war gegen die FWG beschlossen worden, von einer Ermächtigung Gebrauch zu machen und die Entscheidung über die Entgegennahme von Zuwendungen bis zur Höhe von 2000 Euro rückwirkend ab dem 20. Mai 2009 an den nichtöffentlich tagenden Verwaltungsausschuss zu übertragen. Begründet wurde dies von der Verwaltung damit, dass der Rat entlastet werden solle. Dieses Argument konnte Dr. Wegener nicht nachvollziehen, da ihm in der Ratssitzung niemand die Frage beantworten konnte, um wie viele Vorgänge es sich denn überhaupt handele.

Der Stammtisch war sich einig, dass in Zeiten klammer Kassen Zuwendungen Privater an die Stadt zwar erwünscht seien, allerdings müsse damit die maximal mögliche Transparenz verbunden werden, da Transparenz das Gegengift zur Korruption darstelle. Abhängig vom Ausgang der nächsten Kommunalwahl werde die FWG das Thema in eventuellen Koalitionsverhandlungen wieder aufgreifen.

30. 4. 2010 (Tagebucheintrag)

Bericht über die Ratssitzung vom 29. April 2010

In der gestrigen Ratssitzung wurde über den Umgang mit den Zuwendungen Privater an die Stadt entschieden. Bisher durfte der Bürgermeister derartige Zuwendungen in unbegrenzter Höhe einwerben, annehmen oder vermitteln, ohne dass Rat und Öffentlichkeit davon erfuhren. Nach einer Änderung der NGO (§ 38 Abs. 4) vom Mai letzten Jahres ist dies nicht mehr zulässig, bei Zuwendungen oberhalb 100 Euro entscheidet der Rat über deren Annahme; dieser tagt grundsätzlich öffentlich. "Um den Rat zu entlasten", schlug die Verwaltung schlug nun vor, von einer Ermächtigung in einer zugeordneten Verordung (§25 a Abs. 2 GemHKV) Gebrauch zu machen: Danach "kann" der Rat seine Zuständigkeit für die Annahme von Zuwendungen bis 2000 Euro an den (nichtöffentlich tagenden) Verwaltungsausschuss übertragen. Die Verwaltung schlug nun vor, "rückwirkend ab dem 20. Mai 2009" von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen.

In seinem einleitenden Redebeitrag lehnte Dr. Wegener dies ab. Dass die Entgegennahme von Spenden ein erhebliches Korruptionspotential in sich berge, zeige ein Fall aus Hildesheim. Dort hatte der ehrenamtliche Bürgermeister mit 6 Personen (darunter 2 Ratsmitglieder) einen Verein "Pecunia non olet" gegründet, der kulturelle, sportliche und soziale Einrichtungen sowie Schulen der Stadt fördern sollte; Rat, Verwaltung und Öffentlichkeit wurden darüber nicht informiert. Die Thüga AG sowie eine Tochter der Ruhrgas AG (heute E.ON Ruhrgas AG) hatten diesem Verein 1 Mio Mark gespendet und im gleichen Zeitraum Anteile an den Hildesheimer Stadtwerken erworben, deren Aufsichtsratsvorsitzender der Bürgermeister war.

"Natürlich sind in Zeiten klammer Kassen Spenden erwünscht", so Dr. Wegener, "aber nur bei maximal möglicher Transparenz". Transparenz und Öffentlichkeit seien das Gegengift zu Korruption. Er lehne die Vorlage daher ab. Auch auf mehrfache Nachfrage in der Ratsitzung konnte die Verwaltung nicht detaillieren, um wieviele Vorgänge es denn überhaupt gehe, so dass die vermeintliche "Entlastung" des Rates ohnehin nicht nachzuvollziehen sei. "Das Mindeste ist, dass wir und die Öffentlichkeit uns das jetzt erstmal ansehen: Wieviele Vorgänge sind das überhaupt, sind die harmlos oder nicht usw.", so Dr. Wegener werbend an den offenkundig unwilligen Rat. Über sämtliche Zuwendungen oberhalb 100 Euro sollte in öffentlicher Ratssitzung entschieden werden.

So sehr er sich auch über Zuwendungen freue, wenn aber jemand nicht wünsche, dass dies öffentlich würde, würde ihm mulmig werden. Es gehe schließlich um die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger - reich oder arm, spendenwillig oder -unwillig - an der politischen Gestaltung der Stadt.

Damit allerdings blieb die FWG im Rat allein, dem Verwaltungsvorschlag wurde mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.

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Kontakt: Dr. Wolfgang Wegener, Falkenweg 6, 37520 Osterode,
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