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Gipskarst

Änderung des nieders. Landesraumordnungsprogrammes 2001

Kreistagsabgeordneter Dr. Wolfgang Wegener (FWG) zur Stellungnahme des Landkreises Osterode am Harz

Ich bringe unter A. meine Vorschläge vom 16. April 2001 für eine Stellungnahme des Landkreises zur Ergänzung des LROP, unter B. Auszüge aus dem Entwurf der Stellungnahme des Landkreises vom 6. Juni 2001 und unter C. meine abschließende Position zu diesem Entwurf in der Sitzung des Umweltausschusses vom 13. Juni. 2001.

A. Stellungnahme des Landkreises Osterode zum LROP 2001 (Entwurf)

Vorschläge des Abgeordneten Dr. Wolfgang Wegener (FWG) in einem Schreiben an die Kreisverwaltung vom 16. 4. 2001

Zu dem mir überlassenen Entwurf möchte ich im Hinblick auf die Beratung unserer Stellungnahme im Kreisausschuss auf mehrere Punkte aufmerksam machen:

  1. Im Entwurf heißt es auf Seite 34, Ziffer 05: "Der obertägige Gipsabbau im Landkreis Osterode am Harz ist auf die im Landesraumordnungsprogramm im Maßstab 1:50 000 festgelegten Vorranggebiete zu beschränken" Unter Ziffer 06 heißt es: "Vorranggebiete von regionaler Bedeutung und Vorsorgegebiete für Rohstoffgewinnung sind in den Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROP, d. Verf.) auf der Grundlage der aktuellen Rohstoffsicherungskarten festzulegen". Dieser Satz könnte möglicherweise so interpretiert werden, dass zugunsten der Rohstoffgewinnung jedweder Abwägungsprozess unterbleiben soll. Im übrigen haben meines Wissens die Rohstoffsicherungskarten einen Maßstab von 1:25 000. während das Kartenmaterial des LROP einen Maßstab 1:500 000 besitzt und das RROP einen Maßstab 1:50 000 aufweisen muss. Ich bitte Sie zu prüfen, ob derart großmaßstäbliche Vorrangfestlegungen (1:50 000 bzw. sogar 1:25 000) im LROP nicht gegen Bundes- und Landesgesetz verstoßen. Auch wenn ich eine konkrete Norm für den Maßstab des LROP nicht gefunden haben, könnte man möglicherweise einen Verstoß gegen höherrangiges Recht indirekt ableiten aus den Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (Nds. MBl 1996, S. 209). Dort heißt es auf S. 5 zu 1.1.3 vorletzter Satz: "Die nähere Festlegung (im RROP, der Verf.) kann jedoch dazu führen, dass sich gegenüber der aus Maßstabsgründen vergröberten... Vorrangfestlegung des LROP Änderungen der äußeren Abgrenzung ergeben und Teilbereiche... keine Vorrangqualität erhalten". Dieser Satz macht nur dann Sinn, wenn der Maßstab des LROP wesentlich kleinmaßstäblicher normiert ist als der des RROP, der laut VerfVO-RROP §3 Abs. 1 (Nds. MBl vom 26. 7. 95, S. 260) auf 1:50 000 festgesetzt wird. Ich rege daher an, die Streichung des oben zitierten Satzes zu Ziffer 06 vorzuschlagen, zu Ziffer 05 sollte der Maßstab 1:50 000 durch 1:500 000 ersetzt werden (entsprechend bei den Erläuterungen zu Ziffer 05 auf S. 36), und zwar selbst dann, wenn Ihre Prüfung ergeben sollte, dass der nun im LROP vorgesehene Maßstab rechtskonform wäre. Eine derart genaue Festlegung von Flächen im LROP sollten wir allein deswegen schon zurückweisen, da sie den uns zustehenden Entscheidungsspielraum einengt, damit wäre ja bezüglich der im Landkreis Osterode wesentlichen Fragen des Gipsabbaues ein RROP gänzlich entbehrlich.
  2. Ich bitte Sie ferner um Erläuterungen im Kreisausschuss, wie die jetzt im Entwurf als Vorrang für Rohstoffgewinnung ausgewiesenen Flächen beim Lichtenstein zu bewerten sind hinsichtlich der Forstabteilung 8. Der Kreistag hatte bekanntlich im Februar 1999 einstimmig eine Mengenbilanz dort beschlossen, diese Mengenbilanz war dann von der Genehmigung ausgenommen worden. Ich bitte Sie diesbezüglich um einen kurzen Sachstandsbericht. Sollte eine Bewertung der Flächen durch Sie ergeben, dass an der Forstabteilung 8 mehr Fläche als von uns ursprünglich im RROP vorgesehen als Vorrang für Rohstoffgewinnung ausgewiesen werden soll, sollten wir auf eine Flächenreduzierung im Sinne unseres RROP dringen.
  3. Die Ausweisung des Gebietes Röseberg-Ost bei Walkenried als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung (Detailkarte) lehne ich strikt ab, diese Fläche sollte also keinen Vorrang für Rohstoffgewinnung, sondern vielmehr einen für Natur und Landschaft bekommen. Unsere Stellungnahme sollte deutlich machen, dass wir der Auffassung sind, dass dieses Gebiet unverzüglich der EU als FFH-Gebiet vorzuschlagen ist - das würde sich mit der Empfehlung des NLÖ und unseres eigenen Kreisnaturschutz-Beauftragten sowie mit der Wertung der verschiedenen Nutzungskonflikte in abstrakter Form am Röseberg-Ost durch einstimmigen Kreistagsbeschluss am 8. 2. 1999 (Vorrang für Natur und Landschaft) decken. Aufgrund einer m. E. raumordnerisch irrelevanten neuen Information - dass dort nämlich eine Firma Gips abbauen wolle - beschloss der Kreistag am 15. 5. 2000 gegen meine Stimme ein Zielabweichungsverfahren. Auch wenn ich daher nicht die Hoffnung habe, dass der Kreisausschuss meiner Forderung zu Ziffer 3 folgt, möchte ich diese Forderung hier nochmals stellen, selbst wenn es eine Minderheitenmeinung bleiben sollte, um z. B. die politischen Verantwortlichkeiten in dieser Angelegenheit deutlich zu machen. Ich bitte Sie um einen kurzen Sachstandsbericht hinsichtlich des Standes dieses Zielabweichungsverfahrens in der Sitzung des Kreisausschusses.

B. Stellungnahme des Landkreises Osterode zum LROP 2001 (Beschlussvorschlag)

Zentrale Passagen des Beschlussvorschlages der Kreisverwaltung vom 6. 6. 2001 (wörtliche Zitate in Anführungszeichen)

"Zu begrüßen ist daher nachdrücklich, dass die Festlegungen von Vorranggebieten für die Rohstoffgewinnung (Gips) erstmals im Maßstab 1:50 000 abschließend auf Ebene des LROP erfolgen und damit die Forderungen des Landkreises Osterode am Harz erfüllt werden (C 3. 4. 05)" (Anmerkung: C 3. 4. 05 bezieht sich auf die Übernahme der im RROP im Maßstab 1:50 000 festgelegten Vorranggebiete in das LROP im gleichen Maßstab. Dies betrifft insbesondere die Festlegungen des Landkreises am Lichtenstein - z. B. hinsichtlich der Wertigkeit der Forstabteilung 8 - in seinem im Februar 1999 beschlossenen RROP. Diese Festlegungen werden in das LROP übernommen, damit steht der überwiegende Teil der Forstabteilung 8 und die Abbaufelder 4 und 5 für einen Gipsabbau nicht zur Verfügung).

"Hinsichtlich der Klarheit stellt eine Ausnahme die Festlegung von Vorranggebieten für die Rohstoffversorgung (Gips) im Maßstab 1:50 000 dar. Dies kann aber nur die Ausnahme für die zukünftige Gestaltung einer rohstoffsichernden Landesplanung sein, da die Regionalplanung in der Trägerschaft der Landkreise nicht flächen- und themendeckend ausgehöhlt werden darf."

"Der Landkreis Osterode am Harz hat in der Vergangenheit bereits dem Land nahegelegt, bei einer Neuaufstellung des LROP eine sorgfältigere Abwägung, insbesondere zwischen den Belangen der Rohstoffgewinnung auf der einen Seite und Natur und Landschaft auf der anderen Seite, zu treffen. Aus den Defiziten des derzeit gültigen LROP ergeben sich z. Zt. folgende grundsätzliche Probleme:

  • eine überzogene Wertigkeit der Belange des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung (und der dort erarbeiteten Rohstoffsicherungskarte) und im Zusammenhang hiermit eine Fehleinschätzung der Aussagekraft und Verbindlichkeit dieser Karten bei Industrie und Verfahrensbeteiligten
  • eine mangelnde Abstimmung mit den oberen Naturschutzbehörden bei der Aufstellung des z. Zt. noch gültigen LROP zieht Verfahrensprobleme nach sich"

"So wurden und werden z. Zt. auf Anstoß des Landkreises einvernehmlich in mehreren Fällen insbesondere im Gipsabbau Tauschflächen gezielt untersucht, um bei gegebener abbauwürdiger Ergiebigkeit andere, vor Jahren bereits genehmigte, aber für den Naturschutz äußerst wertvolle Teilflächen zu erhalten. Für derartigen Flächentausch muss die Inanspruchnahme von Teilbereichen auch außerhalb der Vorranggebiete möglich sein. In Ziffer 02 muss das LROP dann auch textlich festschreiben, dass bei auf die vorstehend beschriebene Weise zurück gegebenen Flächen der Rohstoffvorrang entfällt und dafür mit entsprechender Genehmigung entgegen der zeichnerischen Darstellung ein Vorrang für Natur und Landschaft entsteht"

C. Stellungnahme des Landkreises zum LROP 2001 (Gremienberatung)

Position des Abgeordneten Dr. Wolfgang Wegener (FWG) im Umweltausschuss am 13. 6. 2001 (Redemanuskript)
  • Als positiv bewerte ich: Obwohl es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handelt, wird der Kreistag beteiligt, sogar in öffentlicher Sitzung. Da es um unsere Heimat geht, ist dies auch angemessen. Das ist nicht selbstverständlich: Andere machen dies nicht!
  • Ebenfalls positiv bewerte ich die Konkretisierung des LROP im Maßstab 1:50 000 bzw. sogar im Maßstab 1:25 000 insbesondere in bezug auf Forstabteilung 8 am Lichtenstein bei Osterode. Zwischen Zweidrittel und Dreiviertel der Fläche werden nicht für Gipsabbau zur Verfügung stehen, die Abbauflächen 4 und 5 werden für Natur und Landschaft gesichert. Hinsichtlich der FA 8 wird damit das 1999 beschlossene RROP in LROP in gleicher Genauigkeit übernommen. Ein Erfolg, den im Februar 1999 bei Verabschiedung des RROP wohl nur wenige für möglich gehalten haben!
  • Positiv bewerte ich ebenfalls die Aussage, es müsse Spielraum bleiben für einen Tausch minderwertvoller Gebiete gegen hochwertvolle Gebiete (S. 5 der Stellungnahme). Das tragen wir voll mit, das ist auch überaus vernünftig, dagegen wird sich hier kein Widerspruch erheben, und das sollte gemacht werden. Unbedingt.
  • Negativ bewerte ich die Aussagen hinsichtlich des Röseberg-Ost. Dieses Gebiet sollte unverzüglich der EU durch das Land als FFH-Vorschlagsgebiet gemeldet werden. Es läuft noch das von einer satten Kreistagsmehrheit im Mai 2000 beantragte Zielabweichungsverfahren. Dieses Verfahren würde durch das LROP entbehrlich. Schade um die Mühe, der Ausgang dieses Verfahrens sollte eigentlich abgewartet werden. Dem kommt das LROP zuvor, die beiden Detailkarten handeln ausschließlich vom Landkreis Osterode. Ist das etwa eine Lex Osterode?
  • Anträge halte ich für entbehrlich (laufendes Geschäft der Verwaltung, die Mehrheitsverhältnisse sind ja auch klar). Eines ist aber ganz klar geworden: Das Zielabweichungsverfahren musste der Kreistag nicht beschließen, das hat er freiwillig getan. Diejenigen, die das getan haben, sollten nie wieder auf das böse Land schimpfen und die Salamitaktik der Gipsindustrie beklagen. Sie haben ihre ökologische Unschuld endgültig verloren. Und das sollte den Einwohnern bei ihrer Wahl am 9. September auch bewusst sein.

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Kontakt: Dr. Wolfgang Wegener, Falkenweg 6, 37520 Osterode,
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