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Haushalt

Nachtragshaushalt 2000 der Stadt Osterode am Harz

Dr. Wolfgang Wegener (FWG) im Finanzausschuss (Redemanuskript)

Glasklarer, bewusster Verstoß gegen Gebot der Haushaltswahrheit

Anrede,

Wir haben den Grundhaushalt abgelehnt, da mehrere zustimmungsrelevante Änderungsanträge der FWG-Fraktion nicht die Mehrheit fanden

Zwar lassen wir uns in der Ablehnung "des" Kreisels von niemandem übertreffen, aber: Der Kreisel ist fertig und lässt sich durch Ablehnung des Nachtrages nicht mehr verhindern.

Ein zweiter Ablehnungsgrund ist ebenfalls entfallen. Wir hatten in der Ratssitzung am 28. 1. 2000 moniert - und dies durch einen Antrag zu heilen versucht - dass die Veranschlagung einer Einnahme von der Kreisschulbaukasse in Höhe von 150 000 nach Rechtsauffassung der FWG - Fraktion eine Luftbuchung sei, da damals bereits feststand, dass lediglich 55 600 Mark eingenommen werden (aufgrund eines eindeutigen, rechtlich nicht angreifbaren Kreistagsbeschlusses). Unser damaliger Antrag - nämlich Reduzierung der Einnahmeposition von 150 000 Mark um 94 400 Mark auf 55 600 und entsprechende Erhöhung der Kreditaufnahme um diesen Betrag basierte auf §7 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung: "Die Einnahmen und Ausgaben sind nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen; sie sind sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind". Die jetzt zwangsläufig durchzuführende Nachveranschlagung in exakt der von der FWG - Ratsfraktion beantragten Höhe bestätigt uns in unserer Rechtsauffassung: Wir hielten und halten die damalige Veranschlagung von 150 000 Mark für einen glasklaren, bewussten Verstoß gegen das in §7 Abs. 1 GemHV normierte Gebot der Haushaltswahrheit und -klarheit. Mit dem Satz:"Wir müssen nicht im vorauseilenden Gehorsam handeln", überzeugte der Hauptverwaltungsbeamte damals den Rat, unseren Antrag abzulehnen. Problematisch dabei und deswegen heute noch mal erwähnenswert sind zwei Punkte: Eine öffentliche Gebietskörperschaft, die sich mit flotten Sprüchen in eigener Sache über die Vorschriften hinwegsetzt, wird sich eines Tages auch von den Einwohnern in eigener Sache flotte Sprüche gefallen lassen müssen. Zweite Anmerkung: Der Rat hat die alleinige Etat-Hoheit und dafür auch ein politisches Mandat der Einwohner. Wäre es anders, würden Wahlen kaum noch einen Sinn machen. Dem Gebot der Haushaltswahrheit kommt dabei große Bedeutung zu.

Ein dritter Punkt ist die Streichung der im VermH (S. 19) veranschlagten Summe von 250 000 Mark für den Kauf eines LKW incl. Container-Hakengerät mit der Anmerkung:" LKW (Container-Hakengerät) wird geleast"). Im Gegenzug wird auf S. 67 VerwH eine Ausgabe von 7500 Mark für zwei Monate, im Jahr also 45 000 zur "Miete LKW (Containerhakengerät)" veranschlagt. Ist der Verwaltung eigentlich der Unterschied zwischen Leasen und Mieten bewusst?

Die FWG-Fraktion hatte seinerzeit die Verwaltung gebeten, die Wirtschaftlichkeit der Anschaffung eines Container-Hakengerätes vorzurechnen. Die entsprechende Rechnung erwies sich dann als nicht nachvollziehbar - es gab für die Investition einen Sperrvermerk. Durch die Streichung der Investition hat sich dieser Sperrvermerk im VermH erledigt. Wir wollen nach wie vor die Wirtschaftlichkeit des Aufbaues einer eigenen Container-Wirtschaft der Stadt durch den Baubetriebshof vorgerechnet bekommen und beantragen daher für diese Haushaltsstelle einen Sperrvermerk im VerwH bis zur Vorlage einer nachvollziehbaren Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Als letzter Ablehnungsgrund galt für uns, dass wir in der damaligen Ratssitzung kein Signal erhielten, dass Verwaltung oder Ratsmehrheit für einen Bericht über kostensenkende Maßnahmen im Erlebnisbad bzw. Stadthalle eintraten, bzw. sich auf einen klaren Katalog von Zielen und Fristen einlassen wollten. Mittlerweile wurden die Eintrittspreise erhöht, sowohl die Besucherzahlen als auch die Einnahmen beim Aloha sind gestiegen. Die FWG möchte hinsichtlich der Entwicklung des Kostendeckungsgrades die weitere Entwicklung abwarten. Sollte es eine Zusage für einen Bericht über das Potential für kostensenkende Maßnahmen geben, werden wir den Nachtrag akzeptieren, denn dann wäre der letzte Ablehnungsgrund entfallen. Der Bericht könnte sich am Wibera - Gutachten und selbst erkannten Einsparpotentialen orientieren, evtl. verbunden mit konkreten Beschlussvorschlägen der Verwaltung. Das sollte bis spätestens März 2001 geschehen.

Entweder, die politische Ebene gibt uns ein Signal, dass ein entsprechender Antrag unterstützt würde, dann würden wir das in der nächsten VA-Sitzung zum Nachtrag auch so beantragen. Oder die Verwaltung erklärt verbindlich ihre Bereitschaft zu einem derartigen Bericht. Geschieht eines von beiden, werden wir dem Nachtrag zustimmen. Geschieht das nicht, werden wir den Nachtrag ablehnen. Wir müssen jetzt endlich - auch nach außen hin erkennbar - über die Kosten insbesondere beim Aloha sprechen.

(Anmerkung: In der Ratssitzung vom 2. 11. 2001 stimmte die FWG-Fraktion dem Nachtrag zu. Im Protokoll dieser Sitzung heißt es: "In der abschließenden Stellungnahme erklärt Stadtdirektor M. u. a., dass für das Erlebnisbad ALOHA ein Bericht über kostensenkende Maßnahmen erstellt wird".)

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FWG Osterode
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Kontakt: Dr. Wolfgang Wegener, Falkenweg 6, 37520 Osterode,
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