Startseite FWG Osterode am Harz

Politik für Stadt und Landkreis - Daten, Fakten, Konzepte.

Sie sind hier: Startseite FWG OsterodeWahl 2006→ Antrag gem. § 21 Abs. 9 Satz 2 NKWG
Drucken   Leserbrief    
Wahl 2006

Wahl Wahlkampf 2006 2006

FWG Osterode an den Kreiswahlleiter des Landkreises Osterode am Harz

Antrag auf Befreiung von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften

Dr. Wolfgang Wegener
Falkenweg 6
37520 Osterode am Harz
Tel. 05522-72609

An den
Kreiswahlleiter des Landkreises Osterode am Harz
Herzberger Landstraße
37520 Osterode am Harz

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Vertrauensperson des bei Ihnen eingereichten Wahlvorschlages der FWG in den Kreiswahlbereichen 1 und 2 zur Kommunalwahl 2006, beantrage ich nach abschließender Meinungsbildung im Kreise der Unterzeichner dieses Wahlvorschlages, dass der Wahlvorschlag von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften gem. § 21 Abs. 9 Satz 2 NKWG befreit wird und insofern die Privilegierung gem. § 21 Abs. 10 Satz 1 in Anspruch nehmen kann.

Begründung

§ 21 Abs. 10 Satz 1 NKWG sieht vor, dass Unterschriften gem. § 21 Abs. 9 Satz 2 NKWG nicht erforderlich sind bei einer Partei oder Wählergruppe, die am Tag der Bestimmung des Wahltages in der Vertretung mit mindestens einer Person vertreten ist, die "aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Partei oder dieser Wählergruppe gewählt worden ist".

Einer der Unterzeichner des Wahlvorschlages, Dr. Wolfgang Wegener, wurde bei der Kommunalwahl 2001 über den Wahlvorschlag der damals noch als Verein bestehenden und mittlerweile als Verein aufgelösten FWG in den Kreistag gewählt. Dr. Wegener war damals als Vorsitzender für die Pressearbeit und die Internet-Seite der FWG zuständig, Herr Wedemeyer als Mitunterzeichner war Kassenwart, Frau Kordt war ebenfalls Mitglied der FWG. Maßgeblich ist unserer Auffassung nach aber nicht die personelle Identität unseres Wahlvorschlages mit dem von 2001 (ohnehin ergeben sich naturgemäß innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren sowohl bei uns als auch bei den Parteien immer personelle Fluktutationen), unserer Auffassung kommt es aus Sicht der wahlberechtigten Einwohner vielmehr maßgeblich auf die Kontinuität der inhaltlichen politischen Arbeit an.

Zur Befreiung von dem Erfordernis, für unseren nun eingereichten Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften sammeln zu müssen, ist laut dem Kommentar von Kögler "Das Kommunalwahlrecht in Niedersachsen" entscheidend, "ob die Wählergruppe, über deren Wahlvorschlag zu befinden ist, mit der bereits in der Vertretung vorhandenen Gruppe identisch ist". "Dieser Nachweis wird bei Parteien im Hinblick auf ihre politischen Programme und ihre Organisation in der Regel keine Schwierigkeiten machen. Anders kann es aber bei Wählergruppen sein, da solch lose Vereinigungen im allgemeinen weder über das eine oder das andere verfügen. Hier wird die Identität sorgfältig geprüft werden müssen", so Kögler. Genau um diese Prüfung bitten wir hiermit.

Aus unserer Sicht ist es offenkundig, dass unsere Wählergruppe mit der in der Vertretung vertretenen Gruppe identisch ist.

  • Die Einreichung unseres Wahlvorschlages wurde in der Tageszeitung "Harzkurier" öffentlich an prominenter Stelle (Titelseite) bekanntgemacht unter der Überschrift "FWG um Wegener will Arbeit im Kreis fortsetzen". Dort heißt es: "Dr. Wegener, der 1996 und 2001 über den Wahlvorschlag der im letzten Jahr als Verein aufgelösten alten FWG gewählt wurde, berichtet auf zahlreichen Internetseiten unter www.fwg-osterode.de über seine Arbeit. "Diese Arbeit soll fortgesetzt werden", erklärt der Lokalpolitiker". Es kann daher keinerlei Missverständnis geben, dass die 2001 mit ihrem Wahlvorschlag erfolgreiche FWG nicht nur personell (mindestens in der Person des gewählten Kreistagsabgeordneten Dr. Wegener) teilidentisch als auch inhaltlich mit unserem Wahlvorschlag vollidentisch ist. Dass dies auch so verstanden wurde, ergibt sich nicht nur aus einem Kommentar in dieser Tageszeitung ("Um Ratsherr und Kreistagsmitglied Dr. Wolfgang Wegener formiert sich jetzt, nach Auflösung der Gruppierung im Juli 2005, eine neue FWG, um die begonnene Arbeit fortzusetzen". Es ergibt sich auch aus unseren zahlreichen Gesprächen mit den Einwohnern, die unseren Wahlvorschlag unterstützen und dies durch ihre Unterschrift bekundet haben, um wieder "die" FWG zur Kommunalwahl 2006 antreten zu lassen.
  • Der Name "Freie Wählergemeinschaft Kreis Osterode (FWG)" ist von uns bewusst identisch mit dem Namen des Wahlvorschlages 2001 der FWG gewählt worden, um die von uns beabsichtigte inhaltliche Kontinuität auch unmissverständlich deutlich zu machen.
  •   Die Internetseite der FWG unter www.fwg-osterode.de, die es seit dem Jahr 2000 gibt und die von Dr. Wegener inhaltlich und vom Design gestaltet wird, wird so übernommen und weitergeführt, steht also in der Kontinuität der inhaltlichen Fragen (Redemanuskripte, Anträge, Wahlprogramm 2001, insbesondere auch in der Kontinuität des dort veröffentlichten Grundsatzprogrammes "Ziele und Leitlinien der FWG". Wir sehen uns erklärtermaßen in der Kontinuität dieser Arbeit.

Aus alledem ergibt sich unserer Auffassung nach eindeutig, dass unser Wahlvorschlag der FWG identisch ist mit dem Wahlvorschlag der FWG, der 2001 erfolgreich war.

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Ablehnung unseres Antrages aus unserer Sicht eine Benachteiligung gegenüber den anderen zur Kreiswahl antretenden Parteien darstellt, die von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit sind. Es ist z. B. für uns nicht möglich, auch die noch nicht mit eigenen Kandidaten besetzten drei anderen Wahlkreise zu besetzen (so wie wir dies z. B. bei der letzten Wahl mit Kandidaten aus unserem Unterstützungsschwerpunkt, der Stadt Osterode getan haben), ohne auch dort 30 Unterstützungsunterschriften sammeln zu müssen. Da dies in unserer Einschätzung bis zum 24. 7. 2006, dem letzten Zeitpunkt zur Einreichung eines gültigen Wahlvorschlages, voraussichtlich auch nicht möglich sein dürfte, würden wir im Gegensatz zur letzten Wahl möglicherweise nur in zwei der fünf Kreiswahlkreise wählbar sein.

Wir möchten ferner darauf hinweisen, dass eine Ablehnung unseres Antrages auch eine weitere tatsächliche Erschwernis gegenüber den anderen zur Kreistagswahl antretenden Parteien darstellen würde. Nach dem uns mitgeteilten Procedere werden wir nämlich nach Einreichung einer Änderung unseres Wahlvorschlages, die wir auch tatsächlich beabsichtigen, ein neues Formblatt für Unterstützungsunterschriften ausgehändigt bekommen. Dabei sollen wir mindestes 2/3 der bereits geleisteten Unterstützungsunterschriften wiederholen lassen für den Fall, dass bereits 30 Unterstützungsunterschriften vorliegen bzw. - falls dies nicht der Fall ist - sämtliche 30 Unterstützungsunterschriften neu leisten lassen müssen. Wir können daher keineswegs, was wir sonst tun würden, mit einer Änderung unseres Wahlvorschlages bis kurz vor dem 24. 7., warten, um möglichst vielen Kandidaten noch die Möglichkeit zu geben, auf unseren Listen zu kandidieren, da wir eine erhebliche Vorlaufzeit sicherheitshalber einkalkulieren müssen, um sicher zu sein, die Sammlung der entsprechenden Unterstützungsunterschriften auch tatsächlich bis zum 24. 7., 18 Uhr abgeschlossen zu haben. Wir können dies Procedere weder dem Wortlaut des NKWG noch der NKWO entnehmen und bitten insoweit hilfsweise im Fall der Ablehnung dieses Antrages um eine Überprüfung.

Eine Entscheidung über diesen Antrag bis spätestens Freitag, den 7. Juli 2006 wäre sehr hilfreich.

Osterode, den 29. 6. 2006

Für den Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Kreis Osterode (FWG):

gezeichnet: Dr. Wolfgang Wegener

Anmerkung der Redaktion: Ihre Meinung (Leserbrief) interessiert uns, für Hinweise sind wir dankbar. Die Druckversion dieses Artikels enthält weitere Kontaktmöglichkeiten.

Anmerkung: Da Sie Javascript deaktiviert haben, nutzen Sie zum Drucken bitte die Druckfunktion Ihres Browsers

FWG Osterode
URL: http://www.fwg-osterode.de/wahlausschuss-antragkreis.htm
Kontakt: Dr. Wolfgang Wegener, Falkenweg 6, 37520 Osterode,
Tel. 05522-72609, Fax 05522-506378. Mail: wegener@fwg-osterode.de